Hundesteuer Bonn 2026
In Bonn richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 162 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 210 €, zusammen 420 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 264 €. Für einen gefährlichen Hund werden 840 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.
Steuersätze in Bonn
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 162 € | 162 € |
| 2 Hunde | 210 € | 420 € |
| 3 oder mehr Hunde | 264 € | 792 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 840 € |
Wichtig: In Bonn gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde (sog. Kampfhunde) nach § 2 Abs. 2 und 3 der Satzung: grundsätzlich Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen sowie im Einzelfall auffällig gewordene Hunde
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Bonn aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde
Ermäßigt wird
- Für Empfänger laufender Sozialhilfe nach SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte: bei nur einem Hund 24 €; bei zwei Hunden zusätzlich 162 € für den zweiten; bei drei oder mehr Hunden zusätzlich je 210 € für den zweiten und jeden weiteren
- 50 % für Rettungshunde, die regelmäßig bei einer anerkannten Hilfsorganisation bzw. im Katastrophenschutz eingesetzt werden (Prüfungszeugnis)
- Kampfhunde der Rasseliste mit Befreiung von Anlein- und Maulkorbpflicht nach LHundG NRW: für die Zeit der Befreiung kein erhöhter Satz
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Monate bei der Stadt anmelden.
- Hund in Bonn anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Bonn abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag (bis 30.09. des Vorjahres) als Jahresbetrag am 01.07.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Bonn im Vergleich
Bonn liegt 54 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Bonn auf Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bonn | – | 162 € | 420 € |
| Sankt Augustin | 7 km | 120 € | 300 € |
| Troisdorf | 10 km | 120 € | 300 € |
| Hürth | 23 km | 100 € | 264 € |
| Euskirchen | 24 km | 78 € | 228 € |
| Köln | 25 km | 174 € | 348 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- 22-2 Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn vom 25. März 1998, zuletzt geändert am 18. Dezember 2023 (ABl. S. 1685, in Kraft 01.01.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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