Hundesteuer Alfter 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Alfter richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 120 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 150 €, zusammen 300 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 864 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Seit 2026 entfällt bei Listenhunden der erhöhte Steuersatz auch bei einer Befreiung von der Anlein- und Maulkorbpflicht nicht mehr.
Steuersätze in Alfter
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 120 € |
| 2 Hunde | 150 € | 300 € |
| 3 oder mehr Hunde | 180 € | 540 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 864 € |
Wichtig: In Alfter gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen mit deutlich hervortretendem Phänotyp dieser Rassen sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Ziffer 1-6 LHundG NRW als gefährlich festgestellte Hunde; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 996 € je Hund; keine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Alfter?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 300 € | 3.000 € |
| 3 Hunde | 540 € | 5.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 864 € | 8.640 € |
In Alfter zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Alfter: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Alfter an. Hund in Alfter anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Alfter gilt:
- Ein Hund aus dem Tierheim Tierschutz für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. in Troisdorf: auf Antrag 12 Monate ab Aufnahme befreit (nicht für gefährliche Hunde)
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte; ermäßigte Steuer jährlich am 15. Februar; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag Jahreszahlung am 15. Februar.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Alfter abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten: bei Ankunft bereits gehaltene Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind (nicht für gefährliche Hunde)
- Ein Hund ausschließlich zum Schutz oder zur Hilfe von Personen mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen B, BL, GL, TBI, aG oder H (auf Antrag, nicht für gefährliche Hunde)
- Ein nicht zu Erwerbszwecken gehaltener Gebrauchshund ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (auf Antrag, nicht für gefährliche Hunde)
- Ein Hund aus dem Tierheim Tierschutz für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. in Troisdorf: auf Antrag 12 Monate ab Aufnahme befreit (nicht für gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- 50 % auf Antrag für einen zur Bewachung von Gebäuden erforderlichen Hund, wenn das nächste bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt (nicht für gefährliche Hunde)
- 50 % auf Antrag für höchstens zwei geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit nachgewiesener Verwendung (nicht für gefährliche Hunde)
- 75 % auf Antrag für einen zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen erforderlichen Hund, wenn der nächste zusammenhängend bebaute Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegt (nicht für gefährliche Hunde)
- 75 % auf Antrag für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Bürgergeld sowie bei einkommensmäßig gleichstehenden Personen (nicht für gefährliche Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Alfter im Vergleich
Alfter liegt 24 € über dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Alfter Platz 174 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Alfter Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Alfter | – | 120 € | 300 € |
| Bornheim | 3 km | 125 € | 310 € |
| Bonn | 6 km | 162 € | 420 € |
| Niederkassel | 8 km | 120 € | 300 € |
| Wesseling | 10 km | 78 € | 180 € |
| Weilerswist | 12 km | 66 € | 180 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Alfter
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Alfter für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Alfter 300 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 150 €.
Gibt es in Alfter einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Alfter 864 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Alfter anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Alfter innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Alfter befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Alfter gilt: Ein Hund aus dem Tierheim Tierschutz für den Rhein-Sieg-Kreis e.V. in Troisdorf: auf Antrag 12 Monate ab Aufnahme befreit (nicht für gefährliche Hunde).
Wann ist die Hundesteuer in Alfter fällig?
Die Hundesteuersatzung von Alfter nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15. Februar und 15. August je zur Hälfte; ermäßigte Steuer jährlich am 15. Februar; erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag Jahreszahlung am 15. Februar.
Quelle
- Dokument
- 3. Änderung zur Hundesteuersatzung der Gemeinde Alfter vom 03.12.2015, Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.2025, Ratsbeschluss vom 11.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden