Hundesteuer Wesseling 2026
Stand: Satzung vom 12. Dezember 2018, geprüft am 1. Oktober 2026
In Wesseling richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 78 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 90 €, zusammen 180 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 102 €. Für einen gefährlichen Hund werden 624 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für einen einzelnen Hund auf 120 €.
Ab 1. Januar 2027 steigt die Steuer auf 120 € für einen Hund, 150 € bzw. 180 € je Hund bei zwei bzw. drei oder mehr Hunden und 840 € für einen gefährlichen Hund (1.080 € je Hund ab zwei).
Meldung: Hundesteuer Wesseling 2027: 120 € statt 78 € für einen Hund
Steuersätze in Wesseling
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 78 € | 78 € |
| 2 Hunde | 90 € | 180 € |
| 3 oder mehr Hunde | 102 € | 306 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 624 € |
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 120 € |
| 2 Hunde | 150 € | 300 € |
| 3 oder mehr Hunde | 180 € | 540 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 840 € |
Wichtig: In Wesseling gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht. Quelle: 10. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling (Amtsblatt Nr. 14 vom 31.07.2026), Stand 24. Juni 2026.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2: Hunde mit Zucht auf Angriffslust oder Schärfe bzw. Ausbildung zum Nachteil des Menschen, vom Amtstierarzt als bissig begutachtete Hunde, Hunde, die Menschen gefahrdrohend angesprungen oder unkontrolliert Tiere gehetzt oder gerissen haben; 624 € für einen, 900 € je Hund bei zwei oder mehr
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wesseling?
| Hunde | derzeit pro Jahr | ab 1. Januar 2027 | in 10 Jahren |
|---|---|---|---|
| 1 Hund | 78 € | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 180 € | 300 € | 3.000 € |
| 3 Hunde | 306 € | 540 € | 5.400 € |
| 1 gefährlicher Hund | 624 € | 840 € | 8.400 € |
Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. In Wesseling zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wesseling: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Wesseling an. Hund in Wesseling anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wesseling
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet derzeit 78 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 120 €. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wesseling abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- Ermäßigung für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichstehende um bzw. auf ein Viertel (Satzung: „1/4 des Steuerbetrages … ermäßigt“), nur für einen Hund
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Wesseling im Vergleich
Wesseling liegt 18,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Wesseling Platz 31 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Wesseling Platz 135 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wesseling | – | 78 € | 180 € |
| Niederkassel | 4 km | 120 € | 300 € |
| Brühl | 5 km | 98 € | 244 € |
| Bornheim | 7 km | 125 € | 310 € |
| Hürth | 10 km | 100 € | 264 € |
| Erftstadt | 12 km | 100 € | 260 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wesseling
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wesseling für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wesseling 180 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 90 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 300 €.
Gibt es in Wesseling einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wesseling 624 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 78 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 840 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wesseling anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wesseling innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Wesseling fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wesseling nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag jährlich am 1. Juli.
Ändert sich die Hundesteuer in Wesseling 2027?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für einen einzelnen Hund auf 120 €. Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling vom 01.12.1997 in der Fassung vom 12.12.2018 (in Kraft 01.01.2019)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2018
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
- Sätze ab 1. Januar 2027
- 10. Änderungssatzung zur Hundesteuersatzung der Stadt Wesseling (Amtsblatt Nr. 14 vom 31.07.2026) , Stand 24. Juni 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden