Hundesteuer Brühl 2026
Stand: Satzung vom 13. Juni 2022, geprüft am 1. Oktober 2026
In Brühl richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 98 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 122 €, zusammen 244 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 148 €.
Ein Hund aus einem anerkannten Tierheim im Rhein-Erft-Kreis ist in Brühl ein Jahr lang von der Hundesteuer befreit.
Steuersätze in Brühl
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 98 € | 98 € |
| 2 Hunde | 122 € | 244 € |
| 3 oder mehr Hunde | 148 € | 444 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Brühl gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Brühl?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 98 € | 980 € |
| 2 Hunde | 244 € | 2.440 € |
| 3 Hunde | 444 € | 4.440 € |
In Brühl zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Brühl: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Brühl an. Hund in Brühl anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Brühl gilt:
- Hunde aus einem anerkannten Tierheim des Rhein-Erft-Kreises: 1 Jahr befreit, nur für einen Hund
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 98 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Zahlung für das ganze Jahr im Voraus möglich.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Brühl abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Brühl aufhalten, für bereits anderswo versteuerte oder befreite Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Hunde aus einem anerkannten Tierheim des Rhein-Erft-Kreises: 1 Jahr befreit, nur für einen Hund
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem anerkannten Verein oder Verband
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für Personen mit Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem SGB II und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Brühl im Vergleich
Brühl liegt 1,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen steht Brühl auf Platz 83 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Brühl Platz 275 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Brühl | – | 98 € | 244 € |
| Wesseling | 5 km | 78 € | 180 € |
| Hürth | 6 km | 100 € | 264 € |
| Erftstadt | 7 km | 100 € | 260 € |
| Bornheim | 10 km | 125 € | 310 € |
| Niederkassel | 10 km | 120 € | 300 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Brühl
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Brühl für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Brühl 244 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 122 €.
Gibt es in Brühl einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Brühl gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Brühl anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Brühl innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Brühl befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Brühl gilt: Hunde aus einem anerkannten Tierheim des Rhein-Erft-Kreises: 1 Jahr befreit, nur für einen Hund.
Wann ist die Hundesteuer in Brühl fällig?
Die Hundesteuersatzung von Brühl nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; Zahlung für das ganze Jahr im Voraus möglich.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Brühl vom 13.06.2022 (Ortsrecht 2.3, gilt ab 16.07.2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Juni 2022
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden