Hundesteuer Erftstadt 2026

In Erftstadt richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 130 €, zusammen 260 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 160 €. Für einen gefährlichen Hund werden 550 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Hunde aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein sind auf Antrag ein Jahr steuerfrei; gelistete Hunde mit bestandener Verhaltensprüfung zahlen den normalen Satz statt 550 €.

Ein Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen260 €pro Jahr
Gefährlicher Hund550 €pro Jahr

Steuersätze in Erftstadt

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund100 €100 €
2 Hunde130 €260 €
3 oder mehr Hunde160 €480 € (bei 3)
Gefährlicher Hund550 €

Wichtig: In Erftstadt gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Mastiff, Tosa Inu und deren Kreuzungen); Normalsatz nach bestandener Verhaltensprüfung gemäß § 5 Abs. 3 LHundG NRW

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Erftstadt?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 100 € 1.000 €
2 Hunde 260 € 2.600 €
3 Hunde 480 € 4.800 €
1 gefährlicher Hund 550 € 5.500 €

In Erftstadt zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Erftstadt: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Erftstadt an. Hund in Erftstadt anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Erftstadt gilt:
    • Hunde unmittelbar aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein in Deutschland: 1 Jahr befreit (auf Antrag)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (je ein Viertel des Jahresbetrags); auf Antrag jährlich im Voraus.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Erftstadt abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Halter, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte oder befreite Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, Gl oder H; auf Antrag)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden (auf Antrag)
  • Geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband; auf Antrag)
  • Hunde unmittelbar aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein in Deutschland: 1 Jahr befreit (auf Antrag)

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • Steuer ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • Steuer ein Viertel für einen Hund von Personen mit Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung nach dem SGB XII oder Leistungen nach dem SGB II
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Erftstadt im Vergleich

Erftstadt liegt 3,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Erftstadt Platz 85 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Erftstadt Platz 281 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Erftstadt–100 €260 €
Brühl 7 km 98 € 244 €
Hürth 8 km 100 € 264 €
Kerpen 10 km 100 € 260 €
Frechen 11 km 96 € 240 €
Wesseling 12 km 78 € 180 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Erftstadt

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Erftstadt für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Erftstadt 260 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 130 €.

Gibt es in Erftstadt einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Erftstadt 550 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Erftstadt anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Erftstadt innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Erftstadt befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Erftstadt gilt: Hunde unmittelbar aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein in Deutschland: 1 Jahr befreit (auf Antrag).

Wann ist die Hundesteuer in Erftstadt fällig?

Die Hundesteuersatzung von Erftstadt nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November (je ein Viertel des Jahresbetrags); auf Antrag jährlich im Voraus.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Erftstadt vom 15.12.2023 (Ortsrecht 2.10)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden