Hundesteuer Kerpen 2026
In Kerpen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 130 €, zusammen 260 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 160 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.
Hinweis: Diese Angaben stammen nicht direkt aus der Hundesteuersatzung von Kerpen und sind noch nicht bestätigt. Bitte prüfen Sie die Beträge bei der Stadtverwaltung.
Steuersätze in Kerpen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 100 € |
| 2 Hunde | 130 € | 260 € |
| 3 oder mehr Hunde | 160 € | 480 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | erhöht, Betrag nicht bestätigt |
Wichtig: In Kerpen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Seit 01.01.2013 erhöhte Steuer für gefährliche Hunde (Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu, Alano und Kreuzungen sowie im Einzelfall bissige oder auf Schärfe ausgebildete Hunde); der geltende Betrag konnte nicht verifiziert werden
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und anderswo versteuern
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Ein Hund aus einem Tierheim oder einer vergleichbaren Einrichtung des Rhein-Erft-Kreises: 2 Jahre befreit (seit 01.06.2024)
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde (weitere Ermäßigungstatbestände nach § 4 Abs. 1 nicht verifiziert)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund melden Sie bei der Stadt an; die Frist steht in der Satzung.
- Hund in Kerpen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Kerpen abmelden (offizielle Seite)
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Kerpen im Vergleich
Kerpen liegt 8 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Kerpen Platz 74 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Kerpen | – | 100 € | 260 € |
| Frechen | 9 km | 96 € | 240 € |
| Bergheim | 10 km | 132 € | 342 € |
| Hürth | 11 km | 100 € | 264 € |
| Pulheim | 16 km | 90 € | 230 € |
| Düren | 17 km | 84 € | 192 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Übersicht Hundesteuersätze im Rhein-Erft-Kreis, Anlage zur Beschlussvorlage 284.16 der Kolpingstadt Kerpen (Juni 2016); Hundesteuersatzung der Stadt Kerpen vom 18.12.1997, 6. Änderungssatzung vom 15.01.2013, 7. Änderungssatzung vom 25.05.2024
- Art der Quelle
- Sekundärquelle, nicht die Satzung
- Stand der Quelle
- 25. Mai 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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