Hundesteuer Nörvenich 2026
Stand: Satzung vom 21. Februar 2019, geprüft am 4. Oktober 2026
In Nörvenich richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 130 €, zusammen 260 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 160 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.000 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.
Für Hunde nach § 10 LHundG halbiert sich die Steuer auf Antrag bei gewährter Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht.
Steuersätze in Nörvenich
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 100 € |
| 2 Hunde | 130 € | 260 € |
| 3 oder mehr Hunde | 160 € | 480 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 1.000 € |
Wichtig: In Nörvenich gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 bis 4 der Satzung: nach Verhalten oder Ausbildung gefährliche Hunde sowie die dort genannten Rassen nach §§ 3 und 10 LHundG und deren Kreuzungen; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 1.200 € je Hund
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nörvenich?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 1.000 € |
| 2 Hunde | 260 € | 2.600 € |
| 3 Hunde | 480 € | 4.800 € |
| 1 gefährlicher Hund | 1.000 € | 10.000 € |
In Nörvenich zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Nörvenich: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Gemeinde Nörvenich an. Hund in Nörvenich anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Nörvenich gilt:
- Unmittelbar aus einem Tierheim übernommene Hunde: 1 Jahr ab Haltungsbeginn befreit
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Nörvenich abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Hundehalter; bei sonst Hilflosen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H und Grad der Behinderung von mindestens 80
- Unmittelbar aus einem Tierheim übernommene Hunde: 1 Jahr ab Haltungsbeginn befreit
- Gebrauchshunde von Forstbeamten und Angestellten im Privatdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern sowie bestätigten Jagdaufsehern
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in erforderlicher Anzahl
Ermäßigt wird
- 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie einkommensmäßig gleichstehende Personen
- 50 % für geeignete Jagdhunde von Jagdscheininhabern, die als Jagdausübungsberechtigte geführt werden, für höchstens zwei Hunde
- 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 75 % für erforderliche Wachhunde an landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für Hunde nach § 2 Abs. 4 bei gewährter Befreiung von der Maulkorb- und Leinenpflicht
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Nörvenich im Vergleich
Nörvenich liegt 4 € über dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Nörvenich Platz 132 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Nörvenich Platz 430 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Nörvenich | – | 100 € | 260 € |
| Kerpen | 8 km | 100 € | 260 € |
| Düren | 11 km | 84 € | 192 € |
| Erftstadt | 12 km | 100 € | 260 € |
| Zülpich | 13 km | 72 € | 216 € |
| Weilerswist | 15 km | 66 € | 180 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nörvenich
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nörvenich für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Nörvenich 260 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 130 €.
Gibt es in Nörvenich einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Nörvenich 1.000 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Nörvenich anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Nörvenich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Nörvenich befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Nörvenich gilt: Unmittelbar aus einem Tierheim übernommene Hunde: 1 Jahr ab Haltungsbeginn befreit.
Wann ist die Hundesteuer in Nörvenich fällig?
Die Hundesteuersatzung von Nörvenich nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Nörvenich vom 21.02.2019
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. Februar 2019
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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