Hundesteuer Zülpich 2026
Stand: Satzung vom 12. Dezember 2018, geprüft am 4. Oktober 2026
In Zülpich richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 108 €, zusammen 216 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 588 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.
Hunde aus dem Tierheim Mechernich-Burgfey oder vom Tierschutz Bad Münstereifel e.V. sind zwei Jahre steuerfrei, bei Übernahme ab zehn Jahren unbefristet.
Steuersätze in Zülpich
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 72 € |
| 2 Hunde | 108 € | 216 € |
| 3 oder mehr Hunde | 120 € | 360 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 588 € |
Wichtig: In Zülpich gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung (besondere Zucht oder Ausbildung, amtstierärztlich festgestellte Bissigkeit, gefahrdrohendes Anspringen von Menschen oder wiederholtes unkontrolliertes Hetzen oder Reißen von Tieren); außerdem Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden. Bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 882 € je Hund jährlich; keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Zülpich?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 72 € | 720 € |
| 2 Hunde | 216 € | 2.160 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 588 € | 5.880 € |
In Zülpich zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Zülpich: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Zülpich an. Hund in Zülpich anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Zülpich gilt:
- Hunde aus dem Tierheim Mechernich-Burgfey oder vom Tierschutz Bad Münstereifel e.V.: zwei Jahre ab Übernahme befreit, bei Übernahme ab zehn Jahren unbefristet
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 72 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrags; erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Zülpich abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur für einen Hund
- Hunde aus dem Tierheim Mechernich-Burgfey oder vom Tierschutz Bad Münstereifel e.V.: zwei Jahre ab Übernahme befreit, bei Übernahme ab zehn Jahren unbefristet
- Geprüfte Rettungshunde für staatlich anerkannte oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätige Hilfsorganisationen; angehende Rettungshunde ab bestandener Erst-Eignungsprüfung bei Nachweis der Rettungshundeprüfung innerhalb von zwei Jahren
- Diensthunde von Polizei, Zoll, Ordnungsbehörden und Bundeswehr, deren Unterhaltungskosten im Wesentlichen aus öffentlichen Mitteln bestritten werden
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Zülpich im Vergleich
Zülpich liegt 24 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Zülpich Platz 35 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Zülpich Platz 170 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Zülpich | – | 72 € | 216 € |
| Euskirchen | 10 km | 78 € | 228 € |
| Mechernich | 11 km | 89 € | 270 € |
| Nideggen | 12 km | 112 € | 308 € |
| Nörvenich | 13 km | 100 € | 260 € |
| Weilerswist | 15 km | 66 € | 180 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Zülpich
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Zülpich für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Zülpich 216 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 108 €.
Gibt es in Zülpich einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Zülpich 588 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 72 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Zülpich anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Zülpich innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Zülpich befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Zülpich gilt: Hunde aus dem Tierheim Mechernich-Burgfey oder vom Tierschutz Bad Münstereifel e.V.: zwei Jahre ab Übernahme befreit, bei Übernahme ab zehn Jahren unbefristet.
Wann ist die Hundesteuer in Zülpich fällig?
Die Hundesteuersatzung von Zülpich nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrags; erstmalig einen Monat nach Bekanntgabe des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Zülpich vom 15.12.2000 in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 12.12.2018
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2018
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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