Hundesteuer Euskirchen 2026

In Euskirchen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 78 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 114 €, zusammen 228 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 630 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Hunde aus dem Tierschutzverein Mechernich sind bis zu ein Jahr steuerfrei (nicht für gefährliche Hunde); bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden gelten je 1.002 €.

Ein Hund78 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen228 €pro Jahr
Gefährlicher Hund630 €pro Jahr

Steuersätze in Euskirchen

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2016
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund78 €78 €
2 Hunde114 €228 €
3 oder mehr Hunde132 €396 € (bei 3)
Gefährlicher Hund630 €

Wichtig: In Euskirchen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2: Hunde nach § 3 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen, bei denen der Phänotyp deutlich hervortritt) sowie Hunde, gegen die Maßnahmen nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW ergriffen wurden; 630 € für einen, je 1.002 € bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
  • Diensthunde von Polizei-, Hilfspolizei-, Zoll- und Forstbeamten sowie Ordnungsbehörden
  • Hunde von Bundeswehr, Bundesgrenzschutz und stationierten Streitkräften
  • Hunde von DRK, ASB, Malteser, Johanniter, THW, Rettungshundestaffeln sowie geprüfte Rettungs-, Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde dieser Organisationen
  • Blindenführhunde
  • geprüfte Gebrauchshunde staatlich bestätigter Jagdaufseher (nur Ersthund)
  • Assistenzhunde blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, aG oder H)
  • Hunde von angemeldeten gewerbsmäßigen Hundehändlern (§ 11 TierSchG)
  • herrenlose Hunde, vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen untergebracht
  • Hunde aus dem Tierschutzverein Mechernich: längstens ein Jahr befreit
  • keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 75 % (Steuer auf ¼) für einen (ersten) Hund von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II / Bürgergeld und einkommensmäßig Gleichgestellten, nicht wenn die Notlage schon bei Anschaffung bestand
  • keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Anmelden, abmelden, bezahlen

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Euskirchen im Vergleich

Euskirchen liegt 30 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Euskirchen Platz 24 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Euskirchen–78 €228 €
Bonn 24 km 162 € 420 €
Kerpen 24 km 100 € 260 €
Hürth 24 km 100 € 264 €
Düren 26 km 84 € 192 €
Frechen 28 km 96 € 240 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Euskirchen vom 12.03.1997 in der Fassung der Änderungssatzungen bis 11.12.2024 (10. Änderung in Kraft 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
11. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.