Hundesteuer Nideggen 2026
Stand: Satzung vom 15. Dezember 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Nideggen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 112 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 154 €, zusammen 308 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 183 €. Für einen gefährlichen Hund werden 772 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Bei zwei Hunden gelten 154 € je Hund, bei drei oder mehr Hunden 183 € je Hund.
Steuersätze in Nideggen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 112 € | 112 € |
| 2 Hunde | 154 € | 308 € |
| 3 oder mehr Hunde | 183 € | 549 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 772 € |
Wichtig: In Nideggen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Alano, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu sowie Kreuzungen mit deutlich hervortretendem Phänotyp; außerdem im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 Satz 1 Ziffern 1 bis 6 LHundG NRW als gefährlich festgestellte Hunde. Bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 1.076 € je Hund.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Nideggen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 112 € | 1.120 € |
| 2 Hunde | 308 € | 3.080 € |
| 3 Hunde | 549 € | 5.490 € |
| 1 gefährlicher Hund | 772 € | 7.720 € |
In Nideggen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Nideggen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezüchteten Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Stadt Nideggen an. Hund in Nideggen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Nideggen
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 112 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheides für die zurückliegende Zeit; abweichende Fälligkeiten im Bescheid gehen vor.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Nideggen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monate: mitgebrachte Hunde, die andernorts in Deutschland versteuert oder steuerbefreit sind (keine gefährlichen Hunde)
- Ein besonders ausgebildeter Hund zum ausschließlichen Schutz oder zur Hilfe Schwerbehinderter mit Merkzeichen BL, GL, TBl, aG oder H, sofern er die Behinderung mildern kann (keine gefährlichen Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Nideggen im Vergleich
Nideggen liegt 16 € über dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Nideggen Platz 165 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Nideggen Platz 534 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Nideggen | – | 112 € | 308 € |
| Zülpich | 12 km | 72 € | 216 € |
| Düren | 12 km | 84 € | 192 € |
| Langerwehe | 17 km | 108 € | 288 € |
| Mechernich | 17 km | 89 € | 270 € |
| Nörvenich | 17 km | 100 € | 260 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Nideggen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Nideggen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Nideggen 308 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 154 €.
Gibt es in Nideggen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Nideggen 772 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 112 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Nideggen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Nideggen innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei selbst gezüchteten Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Nideggen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Nideggen nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheides für die zurückliegende Zeit; abweichende Fälligkeiten im Bescheid gehen vor.
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Stadt Nideggen vom 15.12.2025
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 15. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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