Hundesteuer Langerwehe 2026
Stand: Satzung vom 28. September 2018, geprüft am 4. Oktober 2026
In Langerwehe richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 108 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 144 €, zusammen 288 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 168 €. Für einen gefährlichen Hund werden 900 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2019.
Bei mehreren Hunden gilt der höhere Staffelsatz je Hund; auch steuerbefreite Hunde zählen bei der Anzahl mit.
Steuersätze in Langerwehe
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 108 € |
| 2 Hunde | 144 € | 288 € |
| 3 oder mehr Hunde | 168 € | 504 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 900 € |
Wichtig: In Langerwehe gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 und 4 der Satzung: auf Aggressivität gezüchtete oder entsprechend ausgebildete Hunde, als bissig begutachtete Hunde, gefährlich anspringende oder unkontrolliert hetzende bzw. reißende Hunde sowie die dort genannten 14 Rassen einschließlich Kreuzungen; bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden jeweils 1.020 € jährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Langerwehe?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 108 € | 1.080 € |
| 2 Hunde | 288 € | 2.880 € |
| 3 Hunde | 504 € | 5.040 € |
| 1 gefährlicher Hund | 900 € | 9.000 € |
In Langerwehe zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Langerwehe: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Gemeinde Langerwehe an. Hund in Langerwehe anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Langerwehe
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07.; erstmals für die zurückliegende Zeit einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Aufenthalt bis zu zwei Monaten: bereits bei Ankunft gehaltene Hunde, die andernorts in Deutschland versteuert oder steuerbefreit sind
- Ein Hund ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Geprüfte und nachweislich ohne Entgeltabsicht aktiv eingesetzte Therapie- oder Rettungshunde: erster und zweiter Hund, jährlich neu zu beantragen
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl
- Keine Steuerbefreiung für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für einen erforderlichen Wachhund bei Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für einen erforderlichen Wachhund auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m Luftlinie vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt
- 50 % für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie bei einkommensmäßig gleichgestellten Personen
- 50 % für einen Jagdhund von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein oder einen Hund beauftragter und bestätigter Jagdaufseher im Forst-, Feld- oder Jagdschutz
- Keine Steuerermäßigung für gefährliche Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Langerwehe im Vergleich
Langerwehe liegt 12 € über dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Langerwehe Platz 150 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Langerwehe Platz 476 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Langerwehe | – | 108 € | 288 € |
| Eschweiler | 7 km | 86 € | 210 € |
| Düren | 9 km | 84 € | 192 € |
| Stolberg (Rhld.) | 11 km | 102 € | 300 € |
| Jülich | 12 km | 72 € | 180 € |
| Alsdorf | 15 km | 96 € | 240 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Langerwehe
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Langerwehe für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Langerwehe 288 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 144 €.
Gibt es in Langerwehe einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Langerwehe 900 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Langerwehe anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Langerwehe innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Langerwehe fällig?
Die Hundesteuersatzung von Langerwehe nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07.; erstmals für die zurückliegende Zeit einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Langerwehe vom 28.09.2018
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. September 2018
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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