Hundesteuer Stolberg (Rhld.) 2026

In Stolberg (Rhld.) richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 102 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 150 €, zusammen 300 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 204 €. Für einen gefährlichen Hund werden 750 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Ein Hund aus dem Tierheim oder Tierschutz ist auf Antrag zwei Jahre steuerfrei; Tierheimhunde, die bei der Übernahme mindestens 8 Jahre alt sind, bleiben lebenslang steuerfrei.

Ein Hund102 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen300 €pro Jahr
Gefährlicher Hund750 €pro Jahr

Steuersätze in Stolberg (Rhld.)

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund102 €102 €
2 Hunde150 €300 €
3 oder mehr Hunde204 €612 € (bei 3)
Gefährlicher Hund750 €

Wichtig: In Stolberg (Rhld.) gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 1 d, Abs. 3: gefährliche Hunde, insbesondere nach § 3 LHundG NRW, die nach dem 01.01.2001 angeschafft wurden oder deren Gefährlichkeit nach dem 01.01.2001 amtstierärztlich festgestellt wurde; 750 € je Hund

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Steuerfreiheit bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • ein Hund aus einem Tierheim oder dem inländischen Tierschutz: 2 Jahre befreit
  • Hunde aus einem Tierheim, die bei Übernahme mindestens 8 Jahre alt sind: befreit bis zum Lebensende
  • keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 50 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
  • 50 % für einen Hund von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II/Bürgergeld und einkommensmäßig Gleichgestellten
  • keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

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Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Stolberg (Rhld.) im Vergleich

Stolberg (Rhld.) liegt 6 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Stolberg (Rhld.) Platz 82 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Stolberg (Rhld.)–102 €300 €
Eschweiler 5 km 86 € 210 €
Aachen 10 km 120 € 288 €
Düren 18 km 84 € 192 €
Kerpen 35 km 100 € 260 €
Bergheim 35 km 132 € 342 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Kupferstadt Stolberg (Rhld.) vom 17.11.2010 in der Fassung der 3. Nachtragssatzung vom 20.11.2023 (in Kraft 01.01.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. November 2023
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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