Hundesteuer Aachen 2026
In Aachen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 120 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 144 €, zusammen 288 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig.
Steuersätze in Aachen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 120 € |
| 2 Hunde | 144 € | 288 € |
| 3 oder mehr Hunde | 156 € | 468 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 720 € |
Wichtig: In Aachen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 und 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW, ab einem Alter von 6 Monaten (§ 2 Abs. 2 bis 4 der Satzung)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Anerkannte Assistenzhunde im Sinne des BGG
- Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Aachen: erste 24 Monate befreit; bei Übernahme im Alter von mindestens 8 Jahren bis zum Lebensende
- Rettungshunde, die regelmäßig bei einer anerkannten Hilfsorganisation bzw. im Katastrophenschutz eingesetzt werden (Prüfungszeugnis)
- Keine Befreiung nach § 3a für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Ermäßigt wird
- Auf ein Drittel des Satzes für einen Hund (40 €) für Inhaber des Aachen-Passes, nur wenn nicht mehr als ein Hund gehalten wird
- Gefährliche Hunde / Hunde bestimmter Rassen aus dem Tierheim Aachen: 24 Monate (bei Übernahme ab 8 Jahren bis zum Lebensende) auf ein Drittel des Satzes für einen Hund, wenn Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG und Sachkundebescheinigung vorliegen
- Gefährliche Hunde / Hunde bestimmter Rassen mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG: auf Antrag Normalsatz
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Aachen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Aachen abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich am 01.07.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Aachen im Vergleich
Aachen liegt 12 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Aachen Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Aachen | – | 120 € | 288 € |
| Stolberg (Rhld.) | 10 km | 102 € | 300 € |
| Eschweiler | 14 km | 86 € | 210 € |
| Düren | 28 km | 84 € | 192 € |
| Bergheim | 44 km | 132 € | 342 € |
| Kerpen | 44 km | 100 € | 260 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Aachen vom 8.12.1997 in der Fassung des 6. Nachtrages vom 13.12.2023 (in Kraft 01.01.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 13. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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