Hundesteuer Würselen 2026

In Würselen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 120 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 170 €, zusammen 340 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 205 €. Für einen gefährlichen Hund werden 760 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde direkt aus dem Tierheim Aachen sind auf Antrag 24 Monate steuerfrei, ältere oder chronisch kranke Tierheimhunde sogar dauerhaft.

Ein Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen340 €pro Jahr
Gefährlicher Hund760 €pro Jahr

Steuersätze in Würselen

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2025
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund120 €120 €
2 Hunde170 €340 €
3 oder mehr Hunde205 €615 € (bei 3)
Gefährlicher Hund760 €

Wichtig: In Würselen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung: ordnungsbehördlich als gefährlich festgestellte Hunde sowie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Würselen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 120 € 1.200 €
2 Hunde 340 € 3.400 €
3 Hunde 615 € 6.150 €
1 gefährlicher Hund 760 € 7.600 €

In Würselen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Würselen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Würselen an. Hund in Würselen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Würselen gilt:
    • Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Aachen: 24 Monate befreit; bei Übernahme ab 8 Jahren oder mit chronischer Krankheit bis zum Lebensende (auf Antrag)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 01.07. mit dem Jahresbetrag.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Würselen abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H, auf Antrag)
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in der benötigten Anzahl (auf Antrag)
  • Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Aachen: 24 Monate befreit; bei Übernahme ab 8 Jahren oder mit chronischer Krankheit bis zum Lebensende (auf Antrag)
  • Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung vor einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband)
  • Steuer auf ein Viertel ermäßigt für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für Gebrauchshunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein
  • 50 % für Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II erhalten, und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Würselen im Vergleich

Würselen liegt 23,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Würselen Platz 118 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Würselen Platz 366 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Würselen–120 €340 €
Herzogenrath 6 km 110 € 250 €
Aachen 6 km 120 € 288 €
Alsdorf 6 km 96 € 240 €
Stolberg (Rhld.) 8 km 102 € 300 €
Eschweiler 10 km 86 € 210 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Würselen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Würselen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Würselen 340 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 170 €.

Gibt es in Würselen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Würselen 760 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Würselen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Würselen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Würselen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Würselen gilt: Hunde unmittelbar aus dem Tierheim Aachen: 24 Monate befreit; bei Übernahme ab 8 Jahren oder mit chronischer Krankheit bis zum Lebensende (auf Antrag).

Wann ist die Hundesteuer in Würselen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Würselen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 01.07. mit dem Jahresbetrag.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Würselen vom 10.10.2002 in der Fassung der 5. Änderungssatzung vom 16.12.2024 (Amtsblatt Nr. 25/24, Ortsrecht 9-90, Stand Januar 2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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