Hundesteuer Mayen 2026
Stand: Satzung vom 28. Januar 2026, geprüft am 4. Oktober 2026
In Mayen kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 500 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Mayen und Umgebung e.V. sind auf Antrag für die ersten 12 Monate steuerfrei, ausgenommen gefährliche Hunde.
Steuersätze in Mayen
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 90 € |
| Jeder weitere Hund | 90 € |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4 der Hundesteuersatzung und § 1 LHundG: bissige Hunde, Wild oder Vieh hetzende oder reißende Hunde, Menschen aggressiv oder gefahrdrohend anspringende Hunde sowie Hunde mit übermäßiger Kampfbereitschaft, Angriffslust oder Schärfe; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlinge gelten unwiderlegbar als gefährlich
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Mayen?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 180 € | 1.800 € |
| 3 Hunde | 270 € | 2.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 500 € | 5.000 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Mayen: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Mayen an. Hund in Mayen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen.
Hund aus dem Tierheim? In Mayen gilt:
- Selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Mayen und Umgebung e.V. übernommene Hunde: erste 12 Monate befreit, ausgenommen gefährliche Hunde
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 01.07.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Mayen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Unentbehrliche Hilfshunde für blinde, gehörlose oder völlig hilflose Personen, nur für einen Hund
- Geprüfte Rettungshunde mit regelmäßigem und uneingeschränktem Einsatz im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungsdienst oder bei einer staatlich anerkannten oder im öffentlichen Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Schweißhunde anerkannter Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
- Selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Mayen und Umgebung e.V. übernommene Hunde: erste 12 Monate befreit, ausgenommen gefährliche Hunde
- Hunde, die ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehalten werden und hierfür notwendig sind
- Auf Weisung des Dienstherrn aufgenommene Diensthunde, die auf dessen Kosten angeschafft wurden, sein Eigentum bleiben und überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten werden
- Von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltene Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, höchstens zwei Hunde, keine gefährlichen Hunde
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Mayen im Vergleich
Mayen liegt 15 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Mayen Platz 6 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Mayen Platz 312 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Mayen | – | 90 € | 180 € |
| Andernach | 18 km | 90 € | 198 € |
| Neuwied | 20 km | 96 € | 192 € |
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | 25 km | 108 € | 240 € |
| Koblenz | 27 km | 108 € | 288 € |
| Lahnstein | 28 km | 105 € | 255 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 105 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Mayen
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Mayen für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Mayen 180 € im Jahr: 90 € für den ersten und 90 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Mayen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Mayen 500 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Mayen anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Mayen innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Sind Hunde aus dem Tierheim in Mayen befreit?
Ja, nach der Hundesteuersatzung von Mayen gilt: Selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Mayen und Umgebung e.V. übernommene Hunde: erste 12 Monate befreit, ausgenommen gefährliche Hunde.
Wann ist die Hundesteuer in Mayen fällig?
Die Hundesteuersatzung von Mayen nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 01.07.
Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Mayen für das Jahr 2026 vom 28.01.2026, § 6; ergänzend Hundesteuersatzung vom 05.10.2016
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 28. Januar 2026
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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