Hundesteuer Andernach 2026

In Andernach kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 498 € fällig.

Seit 2026 gibt es statt der Metallmarke eine digitale Hundesteuermarke mit QR-Code, die beim Gassigehen auf dem Handy oder als Ausdruck dabei sein muss.

Erster Hund90 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen198 €pro Jahr
Gefährlicher Hund498 €pro Jahr

Steuersätze in Andernach

Hundesteuer pro Hund und Jahr
Erster Hund90 €
Zweiter Hund108 €
Jeder weitere Hund144 €
Gefährlicher Hund498 €

Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende, Menschen gefährlich anspringende oder übersteigert aggressive Hunde; vermutet bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen, widerlegbar z. B. durch Hundeführerschein (§ 5 Abs. 3 und 4)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Andernach?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 90 € 900 €
2 Hunde 198 € 1.980 €
3 Hunde 342 € 3.420 €
1 gefährlicher Hund 498 € 4.980 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Andernach: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Andernach an. Hund in Andernach anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Andernach
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Andernach abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die für Blinde, Gehörlose oder völlig hilflose Personen unentbehrlich sind (nur ein Hund)
  • Geprüfte Rettungshunde von Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder anerkannten Hilfsorganisationen
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
  • Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Rheinland-Pfalz

Andernach im Vergleich

Andernach liegt 18 € unter dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Andernach Platz 1 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Andernach Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Andernach–90 €198 €
Neuwied 4 km 96 € 192 €
Koblenz 17 km 108 € 288 €
Bad Neuenahr-Ahrweiler 23 km 108 € 240 €
Königswinter 30 km 90 € 300 €
Rheinbach 38 km 90 € 240 €
Median Rheinland-Pfalz–108 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Andernach

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Andernach für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Andernach 198 € im Jahr: 90 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Andernach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Andernach 498 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Andernach anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Andernach innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Andernach fällig?

Die Hundesteuersatzung von Andernach nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.

Quelle

Dokument
Satzung der Stadt Andernach über die Erhebung der Hundesteuer vom 02.11.2011 in der Fassung der 3. Änderung vom 26.03.2026
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. März 2026
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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