Hundesteuer Andernach 2026
Stand: Satzung vom 26. März 2026, geprüft am 1. Oktober 2026
In Andernach kostet der erste Hund 90 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 108 €. Für einen gefährlichen Hund werden 498 € fällig.
Seit 2026 gibt es statt der Metallmarke eine digitale Hundesteuermarke mit QR-Code, die beim Gassigehen auf dem Handy oder als Ausdruck dabei sein muss.
Steuersätze in Andernach
| Erster Hund | 90 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 108 € |
| Jeder weitere Hund | 144 € |
| Gefährlicher Hund | 498 € |
Als gefährlich gilt: Bissige, Wild oder Vieh hetzende, Menschen gefährlich anspringende oder übersteigert aggressive Hunde; vermutet bei Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Kreuzungen, widerlegbar z. B. durch Hundeführerschein (§ 5 Abs. 3 und 4)
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Andernach?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 198 € | 1.980 € |
| 3 Hunde | 342 € | 3.420 € |
| 1 gefährlicher Hund | 498 € | 4.980 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Andernach: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Andernach an. Hund in Andernach anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Andernach
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Andernach abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die für Blinde, Gehörlose oder völlig hilflose Personen unentbehrlich sind (nur ein Hund)
- Geprüfte Rettungshunde von Feuerwehr, Sanitäts- oder Rettungsdienst oder anerkannten Hilfsorganisationen
- Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
- Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde. Das gilt unwiderlegbar: Ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Andernach im Vergleich
Andernach liegt 18 € unter dem Median der 18 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (108 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Andernach Platz 1 von 18 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Andernach Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Andernach | – | 90 € | 198 € |
| Neuwied | 4 km | 96 € | 192 € |
| Koblenz | 17 km | 108 € | 288 € |
| Bad Neuenahr-Ahrweiler | 23 km | 108 € | 240 € |
| Königswinter | 30 km | 90 € | 300 € |
| Rheinbach | 38 km | 90 € | 240 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 108 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Andernach
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Andernach für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Andernach 198 € im Jahr: 90 € für den ersten und 108 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Andernach einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Andernach 498 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Andernach anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Andernach innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Andernach fällig?
Die Hundesteuersatzung von Andernach nennt als Fälligkeit: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 1. Juli.
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Andernach über die Erhebung der Hundesteuer vom 02.11.2011 in der Fassung der 3. Änderung vom 26.03.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 26. März 2026
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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