Hundesteuer Koblenz 2026

In Koblenz kostet der erste Hund 108 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 960 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen288 €pro Jahr
Gefährlicher Hund960 €pro Jahr

Steuersätze in Koblenz

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund108 €
Zweiter Hund180 €
Jeder weitere Hund216 €
Gefährlicher Hund960 €

Zusammen kosten zwei Hunde 288 €, drei Hunde 504 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: § 7 Abs. 3–5 HStS: im Einzelfall gefährliche Hunde; American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier und Abkömmlinge; widerlegbar vermutet bei Bullmastiff, Bull Terrier, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Napoletano, Tosa Inu

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (GdB mind. 50, Merkzeichen B, Bl, aG, Gl oder H)
  • Hunde, die aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen o. ä. untergebracht sind
  • Hunde aus dem Tierheim Koblenz: erste 12 Monate befreit

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde einzelstehender Gebäude (mehr als 200 m vom bebauten Ortsteil)
  • 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • 50 % für Ersthunde von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
  • 50 % des erhöhten Satzes für vermutet gefährliche Rassen (§ 7 Abs. 5) bei Kastration/Sterilisation und tierärztlichem Gutachten ohne gesteigerte Aggressivität

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Koblenz anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Koblenz abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag zum 01.07. oder monatlich
  • Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde – unwiderlegbar, ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Rheinland-Pfalz

Koblenz im Vergleich

Koblenz liegt 12 € unter dem Median der 9 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Koblenz Platz 91 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Koblenz–108 €288 €
Neuwied 12 km 96 € 192 €
Sankt Augustin 54 km 120 € 300 €
Bonn 55 km 162 € 420 €
Wiesbaden 55 km 180 € 360 €
Troisdorf 59 km 120 € 300 €
Median Rheinland-Pfalz–120 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Siebte Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung einer Hundesteuer (HStS) vom 16.12.2025 (Stadtratsbeschluss 12.12.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
16. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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