Hundesteuer Montabaur 2026

In Montabaur kostet der erste Hund 51 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 66 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Erster Hund51 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen117 €pro Jahr

Steuersätze in Montabaur

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2026
Erster Hund51 €
Zweiter Hund66 €
Jeder weitere Hund81 €
Gefährlicher Hunderhöht, Betrag nicht bestätigt

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 5 Abs. 3 und 4, einschließlich Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und deren Abkömmlingen; gesonderte Besteuerung nur bei Festsetzung in der Haushaltssatzung, für 2026 kein besonderer Satz

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Montabaur?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 51 € 510 €
2 Hunde 117 € 1.170 €
3 Hunde 198 € 1.980 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Montabaur: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Montabaur an. Hund in Montabaur anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Montabaur
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 51 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 01.07.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Montabaur abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen, höchstens ein Hund
  • Geprüfte Rettungshunde mit regelmäßigem und uneingeschränktem Einsatz im Feuerwehr-, Sanitäts-, Rettungsdienst oder bei anerkannten Hilfsorganisationen
  • Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
  • Schweißhunde anerkannter Führerinnen und Führer nach § 35 Abs. 4 Landesjagdgesetz
  • Ausschließlich zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung gehaltene und hierfür notwendige Hunde
  • Auf Weisung aufgenommene Diensthunde im Eigentum des Dienstherrn, von diesem angeschafft und überwiegend aus öffentlichen Mitteln unterhalten
  • Von wissenschaftlichen Einrichtungen ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehaltene Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, höchstens zwei Hunde; nicht für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Rheinland-Pfalz

Hundehaftpflicht
In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
Leinenpflicht
Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
Sachkunde
Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
Rechtsgrundlage
Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Rheinland-Pfalz

Montabaur im Vergleich

Montabaur liegt 54 € unter dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz steht Montabaur auf Platz 3 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Montabaur Platz 67 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Montabaur–51 €117 €
Limburg a. d. Lahn 18 km 66 € 213 €
Koblenz 18 km 108 € 288 €
Lahnstein 22 km 105 € 255 €
Neuwied 26 km 96 € 192 €
Andernach 30 km 90 € 198 €
Median Rheinland-Pfalz–105 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Montabaur

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Montabaur für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Montabaur 117 € im Jahr: 51 € für den ersten und 66 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Montabaur einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja, die Hundesteuersatzung von Montabaur sieht einen höheren Satz für gefährliche Hunde vor; den Betrag haben wir noch nicht bestätigt.

Bis wann muss ich einen Hund in Montabaur anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Montabaur innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Montabaur fällig?

Die Hundesteuersatzung von Montabaur nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheids für die zurückliegende Zeit; auf Antrag jährlich am 01.07.

Quelle

Dokument
Haushaltssatzung der Stadt Montabaur für das Jahr 2026 vom 09.07.2026, § 5; Hundesteuersatzung vom 11.05.2015
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
9. Juli 2026
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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