Hundesteuer Lahnstein 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2025, geprüft am 4. Oktober 2026
In Lahnstein kostet der erste Hund 105 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 630 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Steuersätze in Lahnstein
| Erster Hund | 105 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 150 € |
| Jeder weitere Hund | 200 € |
| Gefährlicher Hund | 630 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 6 der Hundesteuersatzung: bissige Hunde, Wild oder Vieh hetzende oder reißende Hunde, Menschen aggressiv oder gefahrdrohend anspringende Hunde sowie Hunde mit übersteigerter Kampfbereitschaft, Angriffslust oder vergleichbaren Eigenschaften; Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und von diesen Rassen abstammende Hunde gelten unwiderlegbar als gefährlich; auch entsprechende Ausbildung kann die Gefährlichkeit begründen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Lahnstein?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 105 € | 1.050 € |
| 2 Hunde | 255 € | 2.550 € |
| 3 Hunde | 455 € | 4.550 € |
| 1 gefährlicher Hund | 630 € | 6.300 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Lahnstein: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 14 Tagen bei der Stadt Lahnstein an. Hund in Lahnstein anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Lahnstein
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 105 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; alternativ Jahreszahlung am 1. Juli; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Lahnstein abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Unentbehrliche Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), nur ein Hund
- Diensthunde mit überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestrittenem Unterhalt
- Hunde, die zur Berufsarbeit und Einkommenserzielung notwendig sind
- Sanitäts- oder Rettungshunde anerkannter Sanitäts- oder Zivilschutzeinrichtungen oder diesen uneingeschränkt zur Verfügung gestellte Hunde; Befreiung endet spätestens ein Jahr nach Tätigkeitsende
- Aus Tierschutzgründen vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebrachte Hunde
- Für die Berufsarbeit von Artisten oder Schaustellern benötigte abgerichtete Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, höchstens zwei Hunde
- 50 % für Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Pflicht. Wer einen gefährlichen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung nachweisen (Voraussetzung der Erlaubnis). Laut LHundG gelten mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier. Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier und alle Hunde, die von ihnen abstammen, gelten kraft Gesetz als gefährlich (§ 1 Abs. 2). Nach Auffassung der ADD können auch Hunde mit der Rassebezeichnung American Bully darunter fallen. Außerdem gelten Hunde als gefährlich, wenn sie sich im Einzelfall auffällig verhalten haben, etwa durch Beißen, aggressives Anspringen von Menschen oder Hetzen und Reißen von Wild oder Vieh (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums angeleint sein und einen Maulkorb tragen (§ 5 Abs. 4 LHundG). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden die Leinenpflicht per Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG). Im Wald gibt es keine gesetzliche Leinenpflicht. Das Landeswaldgesetz verlangt nur, dass die Lebensgemeinschaft Wald nicht gestört wird (§ 22 Abs. 2 LWaldG). Jagdberechtigte dürfen wildernde Hunde töten (§ 33 Abs. 6 Landesjagdgesetz 2010). Landesforsten bittet, Hunde im Wald anzuleinen. Eine landesweite Regel zur Brut- und Setzzeit gibt es weder im Landeswaldgesetz noch im Landesjagdgesetz. Gemeinden und Schutzgebietsverordnungen können Leinenpflichten festlegen.
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, braucht eine Erlaubnis und muss dafür die erforderliche Sachkunde nachweisen (§ 3). Die Sachkundeprüfung legt man bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle ab. Sie gilt nur zusammen mit dem Hund, mit dem sie abgelegt wurde (§ 3 Abs. 2).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Lahnstein im Vergleich
Lahnstein entspricht genau dem Median der 32 erfassten Städte und Gemeinden in Rheinland-Pfalz (105 €). In Rheinland-Pfalz teilt sich Lahnstein Platz 16 von 32 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Lahnstein Platz 470 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Lahnstein | – | 105 € | 255 € |
| Koblenz | 7 km | 108 € | 288 € |
| Neuwied | 18 km | 96 € | 192 € |
| Andernach | 21 km | 90 € | 198 € |
| Montabaur | 22 km | 51 € | 117 € |
| Mayen | 28 km | 90 € | 180 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 105 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Lahnstein
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Lahnstein für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Lahnstein 255 € im Jahr: 105 € für den ersten und 150 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Lahnstein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Lahnstein 630 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 105 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Lahnstein anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Lahnstein innerhalb von 14 Tagen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Lahnstein fällig?
Die Hundesteuersatzung von Lahnstein nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; alternativ Jahreszahlung am 1. Juli; erstmals einen Monat nach Zugang des Abgabenbescheides für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Lahnstein für 2026 vom 18.12.2025, § 6; Hundesteuersatzung vom 21.05.2012
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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