Hundesteuer Neuwied 2026
In Neuwied kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen192 €pro Jahr
Steuersätze in Neuwied
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 96 € |
| Jeder weitere Hund | 96 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 192 €, drei Hunde 288 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst völlig hilfloser Personen unentbehrlich sind (Merkzeichen B, Bl, aG oder H; nur ein Hund)
- Hunde, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierheimen untergebracht sind
- Geprüfte Rettungshunde im Feuerwehr-, Sanitäts- oder Rettungsdienst bzw. Katastrophenschutz
- Nicht besteuerbar: Hunde ausschließlich zur Berufsarbeit, Diensthunde auf Kosten des Dienstherrn, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde von Gebäuden mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude (höchstens zwei Hunde)
- 50 % auf Antrag für einen Hund je Haushalt bei Bezug von Leistungen nach SGB II oder SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten
- 50 % für zwei Jahre für einen Hund je Haushalt aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Neuwied und Umgebung e.V.
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Neuwied anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Neuwied abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11.; auf Antrag in einem Jahresbetrag zum 1. Juli
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde – unwiderlegbar, ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Neuwied im Vergleich
Neuwied liegt 24 € unter dem Median der 9 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Neuwied Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Neuwied | – | 96 € | 192 € |
| Koblenz | 12 km | 108 € | 288 € |
| Bonn | 42 km | 162 € | 420 € |
| Sankt Augustin | 43 km | 120 € | 300 € |
| Troisdorf | 48 km | 120 € | 300 € |
| Euskirchen | 54 km | 78 € | 228 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Haushaltssatzung der Stadt Neuwied für das Jahr 2026 (Beschluss des Stadtrats vom 11.12.2025), § 6 Steuersätze; Satzung der Stadt Neuwied über die Erhebung von Hundesteuer vom 27.12.2014
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 11. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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