Hundesteuer Limburg a. d. Lahn 2026

In Limburg a. d. Lahn kostet der erste Hund 66 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 147 €. Für einen gefährlichen Hund werden 729 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2014.

Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet sind in den ersten zwölf Monaten steuerfrei.

Erster Hund66 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen213 €pro Jahr
Gefährlicher Hund729 €pro Jahr

Steuersätze in Limburg a. d. Lahn

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2014
Erster Hund66 €
Zweiter Hund147 €
Jeder weitere Hund219 €
Gefährlicher Hund729 €

Als gefährlich gilt: Hunde der Rassen und Gruppen nach § 2 Abs. 1 der hessischen Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden und deren Kreuzungen sowie Hunde, die nach § 2 Abs. 2 der Verordnung gefährlich sind (§ 5a)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Limburg a. d. Lahn?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 66 € 660 €
2 Hunde 213 € 2.130 €
3 Hunde 432 € 4.320 €
1 gefährlicher Hund 729 € 7.290 €

Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Limburg a. d. Lahn: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Limburg a. d. Lahn an. Hund in Limburg a. d. Lahn anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben; für andere Hunde ist sie freiwillig.
  4. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Limburg a. d. Lahn gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet: erste 12 Monate nach Übernahme befreit (nur für einen Hund)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  5. Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 66 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.
  6. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H), nur für einen Hund
  • Hunde in Einrichtungen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen
  • Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet: erste 12 Monate nach Übernahme befreit (nur für einen Hund)
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Hessen

Hundehaftpflicht
In Hessen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter erlaubnispflichtiger (gefährlicher) Hunde (Rasseliste und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung über mindestens 500.000 Euro abschließen (§ 71a Abs. 2 HSOG; Nachweis als Erlaubnisvoraussetzung, § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 HundeVO).
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier, American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier, American Bulldog, Dogo Argentino, Kangal (Karabash), Kaukasischer Owtscharka, Rottweiler. Eine Liste (§ 2 Abs. 1 Satz 2 HundeVO) ohne Kategorien: Für die 9 Rassen/Gruppen und deren Kreuzungen wird Gefährlichkeit vermutet; die Haltung braucht eine befristete Erlaubnis (max. 4 Jahre) mit Volljährigkeit, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Sachkunde, positiver Wesensprüfung, Chip, Haftpflichtversicherung und bezahlter Hundesteuer (§ 3 Abs. 1). Eine positive Wesensprüfung widerlegt die Vermutung nicht, befreit aber u. a. von Leinenzwang und Grundstückssicherung (§ 9 Abs. 1 Satz 2, § 10 Abs. 3). Befreiung von der Erlaubnispflicht möglich nach bestandener VDH-Begleithundprüfung, alle zwei Jahre nachzuweisen (§ 3a Abs. 2). Vermehrung, Handel, Erwerb und Abgabe verboten ohne positive Wesensprüfung (§ 13). Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 2 Abs. 2).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht, aber kein unbeaufsichtigtes Laufenlassen außerhalb des eingefriedeten Besitztums (§ 1 Abs. 1 Satz 2 HundeVO). Landesweit Leinenpflicht für alle Hunde bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten, Märkten, Messen und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen, in Gaststätten und öffentlichen Verkehrsmitteln (§ 9 Abs. 2 Nr. 1) sowie auf von der Gemeinde bestimmten Flächen wie Park- und Grünanlagen oder Fußgängerzonen (§ 9 Abs. 2 Nr. 2). Gefährliche Hunde außerhalb des eingefriedeten Besitztums an höchstens 2 m Leine, außer bei positiver Wesensprüfung (§ 9 Abs. 1).
Sachkunde
Für alle Hunde: außerhalb des eingefriedeten Besitztums Halsband oder Brustgeschirr mit Name und Anschrift (und ggf. Telefonnummer) des Halters (§ 1 Abs. 2 HundeVO). Kein landesweiter Sachkundenachweis, keine Chip- oder Registerpflicht für gewöhnliche Hunde. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung, Wesensprüfung und Chip (§§ 3, 6, 7, 12).
Rechtsgrundlage
Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden (HundeVO) vom 22. Januar 2003, Fassung vom 30. November 2022 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Hessen

Limburg a. d. Lahn im Vergleich

Limburg a. d. Lahn liegt 24 € unter dem Median der 41 erfassten Städte in Hessen (90 €). In Hessen steht Limburg a. d. Lahn auf Platz 9 von 41 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Limburg a. d. Lahn Platz 93 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Limburg a. d. Lahn–66 €213 €
Idstein 24 km 60 € 228 €
Taunusstein 28 km 84 € 252 €
Koblenz 33 km 108 € 288 €
Wetzlar 36 km 60 € 144 €
Wiesbaden 36 km 180 € 360 €
Median Hessen–90 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Limburg a. d. Lahn

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Limburg a. d. Lahn für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Limburg a. d. Lahn 213 € im Jahr: 66 € für den ersten und 147 € für den zweiten Hund.

Gibt es in Limburg a. d. Lahn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Limburg a. d. Lahn 729 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 66 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Limburg a. d. Lahn anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Limburg a. d. Lahn innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Limburg a. d. Lahn befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Limburg a. d. Lahn gilt: Hunde aus einem Tierheim im Stadtgebiet: erste 12 Monate nach Übernahme befreit (nur für einen Hund).

Wann ist die Hundesteuer in Limburg a. d. Lahn fällig?

Die Hundesteuersatzung von Limburg a. d. Lahn nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli; bei erstmaliger Festsetzung einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheids.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn vom 22.12.1998, aktuelle Textfassung nach der Sechsten Änderungssatzung vom 30.03.2015
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
30. März 2015
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden