Hundesteuer Trier 2026
In Trier kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 168 €.
Hunde, die ihre Halter selbst aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Trier übernehmen, sind zwei Jahre steuerfrei.
Erster Hund120 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen288 €pro Jahr
Steuersätze in Trier
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 168 € |
| Jeder weitere Hund | 228 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 288 €, drei Hunde 516 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen (Merkmale B, BL, aG oder H), nur ein Hund
- Hunde vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen
- Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Trier und Umgebung e.V.: zwei Jahre befreit (nur ein Hund)
- Schulhunde an Trierer Schulen für die Dauer des Schulhundprojekts
- Nicht besteuerbar: Hunde juristischer Personen, gewerbsmäßiger Hundehändler, Diensthunde, zur Berufsarbeit notwendige Hunde, Hunde wissenschaftlicher Einrichtungen, Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Organisationen
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (höchstens zwei Hunde)
- 50 % für Hunde an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 14 Tage bei der Stadt anmelden.
- Hund in Trier anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Trier abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag in einem Jahresbetrag zum 01.07.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Rheinland-Pfalz
- Hundehaftpflicht
- In Rheinland-Pfalz ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben. Keine allgemeine Haftpflichtpflicht. Halter gefährlicher Hunde (gelistete Rassen und verhaltensauffällige Hunde) müssen eine Haftpflichtversicherung mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden abschließen (§ 4 Abs. 2 LHundG; Erlaubnisvoraussetzung nach § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4).
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Pit Bull Terrier (Typ). § 1 Abs. 2 LHundG: Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie alle Hunde, die davon abstammen, sind gefährliche Hunde – unwiderlegbar, ein Wesenstest hebt die Einstufung nicht auf. Haltung nur mit Erlaubnis (berechtigtes Interesse, Sachkundeprüfung, Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Haftpflicht, § 3) und Chip (§ 4 Abs. 3). Zucht, Vermehrung und Handel mit gefährlichen Hunden verboten; Unfruchtbarmachung kann angeordnet werden (§ 2). Die ADD nennt auch 'American Bully' als Abkömmling. Daneben gelten verhaltensauffällige Hunde als gefährlich (§ 1 Abs. 1).
- Leinenpflicht
- Keine landesweite allgemeine Leinenpflicht. Nur gefährliche Hunde sind außerhalb des befriedeten Besitztums sowie in Mehrfamilienhäusern (Zuwege, Treppenhäuser, Flure, Gemeinschaftsräume) anzuleinen und mit Maulkorb zu führen (§ 5 Abs. 4 LHundG; Ausnahme nur vom Maulkorb möglich, § 5 Abs. 5). Für alle anderen Hunde regeln die Gemeinden Leinenpflichten durch Gefahrenabwehrverordnung (§ 8 LHundG i. V. m. § 43 POG).
- Sachkunde
- Für gewöhnliche Hunde keine landesrechtliche Pflicht zu Sachkundenachweis, Hundeführerschein, Chip oder Register. Für gefährliche Hunde Sachkundeprüfung (§ 3 Abs. 2), Chip (§ 4 Abs. 3) sowie Anzeigepflichten bei Halter- oder Wohnortwechsel (§ 4 Abs. 4-6).
- Rechtsgrundlage
- Landesgesetz über gefährliche Hunde (LHundG) vom 22. Dezember 2004, Fassung vom 22. Dezember 2004 (geprüft am 28. September 2026)
Trier im Vergleich
Trier entspricht genau dem Median der 9 erfassten Städte in Rheinland-Pfalz (120 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Trier Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Trier | – | 120 € | 288 € |
| Saarbrücken | 63 km | 120 € | 288 € |
| Bad Kreuznach | 88 km | 108 € | 216 € |
| Kaiserslautern | 89 km | 120 € | 288 € |
| Neuwied | 95 km | 96 € | 192 € |
| Koblenz | 96 km | 108 € | 288 € |
| Median Rheinland-Pfalz | – | 120 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung der Stadt Trier über die Erhebung der Hundesteuer vom 23.05.2003 in der Fassung vom 17.12.2010, 09.01.2017, 07.11.2018
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. November 2018
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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