Hundesteuer Oelde 2026

In Oelde richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 70 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 90 €, zusammen 180 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 130 €. Für einen gefährlichen Hund werden 550 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.

Gefährliche Hunde kosten 550 € für einen und 835 € je Hund ab zwei.

Ein Hund70 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund550 €pro Jahr

Steuersätze in Oelde

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2026
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund70 €70 €
2 Hunde90 €180 €
3 oder mehr Hunde130 €390 € (bei 3)
Gefährlicher Hund550 €

Wichtig: In Oelde gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2: Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und Kreuzungen sowie im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 LHundG NRW festgestellte gefährliche Hunde; 550 € für einen, 835 € je Hund bei zwei oder mehr

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Oelde?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 70 € 700 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 390 € 3.900 €
1 gefährlicher Hund 550 € 5.500 €

In Oelde zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Oelde: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Oelde an. Hund in Oelde anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Oelde
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 70 € im Jahr. Fällig: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Oelde abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Personen mit Merkzeichen BL, GL, TBL, aG oder H dienen
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Befreiung nur für einen Hund pro Haushalt, nicht für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m Luftlinie vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 50 % für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m Luftlinie vom bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichstehende
  • Ermäßigung nur für einen Hund, nicht für gefährliche Hunde

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Oelde im Vergleich

Oelde liegt 26,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Oelde Platz 18 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Oelde Platz 98 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Oelde–70 €180 €
Rheda-Wiedenbrück 11 km 55 € 122 €
Beckum 11 km 68 € 164 €
Warendorf 17 km 96 € 300 €
Gütersloh 18 km 120 € 280 €
Ahlen 19 km 78 € 216 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Oelde

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Oelde für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Oelde 180 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 90 €.

Gibt es in Oelde einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Oelde 550 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 70 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Oelde anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Oelde innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Oelde fällig?

Die Hundesteuersatzung von Oelde nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli mit dem Jahresbetrag.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Oelde vom 15. Juli 2025
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Juli 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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