Hundesteuer Mülheim an der Ruhr 2026
In Mülheim an der Ruhr richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 160 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 220 €, zusammen 440 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 250 €. Für einen gefährlichen Hund werden 850 € fällig.
Hunde aus dem städtischen Mülheimer Tierheim sind auf Antrag in den ersten 24 Monaten steuerfrei.
Steuersätze in Mülheim an der Ruhr
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 160 € | 160 € |
| 2 Hunde | 220 € | 440 € |
| 3 oder mehr Hunde | 250 € | 750 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 850 € |
Wichtig: In Mülheim an der Ruhr gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW sowie Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen (§ 2 Abs. 1 und 4 der Satzung)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen aG, B, Bl, Gl oder H)
- Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG (Ausweis über die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft)
- Befristet 24 Monate: Gebrauchshunde von Forstbeamten, Berufsjägern, Feld- und Forstaufsehern, Jagdaufsehern sowie Jagdausübungsberechtigten mit Jagdbrauchbarkeitsprüfung (Einsatzgebiet Mülheim)
- Befristet 24 Monate: Hunde an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Befristet 24 Monate: Herdengebrauchshunde in der benötigten Anzahl
- Hunde aus dem städtischen Tierheim Mülheim bzw. der Tierpension Sonsbeck (im Auftrag der Stadt): erste 24 Monate befreit (gefährliche Hunde nur mit bereits gestelltem Erlaubnisantrag nach § 4 LHundG NRW)
- Befristet 24 Monate: geprüfte Rettungs- oder Suchhunde zur Unterstützung behördlicher Sicherheits- und Rettungskräfte
- Keine Befreiung nach § 4 Abs. 1 für gefährliche Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- Auf ein Viertel für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen
- Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW auf Antrag zum einfachen Steuersatz, wenn eine Verhaltensprüfung beim Amtstierarzt mit Befreiung von Maulkorb- und Leinenzwang bestanden wurde
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde nach § 6 Abs. 1 und 2
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Mülheim an der Ruhr anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Mülheim an der Ruhr abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich am 15.01., 15.04., 15.07. und 15.10.; auf Antrag monatlich zum 15. oder jährlich im Voraus
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Mülheim an der Ruhr im Vergleich
Mülheim an der Ruhr liegt 52 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Mülheim an der Ruhr Platz 191 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Mülheim an der Ruhr | – | 160 € | 440 € |
| Oberhausen | 5 km | 168 € | 504 € |
| Duisburg | 8 km | 132 € | 336 € |
| Essen | 9 km | 156 € | 432 € |
| Bottrop | 11 km | 120 € | 288 € |
| Velbert | 15 km | 119 € | 292 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 22.12.1998 in der Fassung der 15. Änderungssatzung vom 19.12.2025 (Amtsblatt 2025/44), in Kraft 01.01.2026
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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