Hundesteuer Oberhausen 2026
In Oberhausen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 168 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 252 €, zusammen 504 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 288 €. Für einen gefährlichen Hund werden 850 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2024.
Hunde, die aus dem Tierheim Mülheim oder vom Tierschutzverein Gelsenkirchen übernommen werden, sind auf Antrag 24 Monate steuerfrei.
Steuersätze in Oberhausen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 168 € | 168 € |
| 2 Hunde | 252 € | 504 € |
| 3 oder mehr Hunde | 288 € | 864 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 850 € |
Wichtig: In Oberhausen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde i. S. d. § 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen i. S. d. § 10 Abs. 1 LHundG NRW (u. a. Rottweiler, Bullmastiff, Mastiff)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Oberhausen aufhalten und den Hund anderswo versteuern
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, gehörloser oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG, H oder RF)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von Binnenschiffen im Schiffsregister
- Herdengebrauchshunde für nicht gewerblich gehaltene Herden in benötigter Anzahl
- Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor einem anerkannten Verein oder Verband
- Hunde, die nach dem 30.06.2024 aus dem städtischen Tierheim Mülheim oder vom Tierschutzverein für Gelsenkirchen und Umgebung übernommen werden: 24 Monate befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde von Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein (höchstens zwei Hunde)
- Auf ein Viertel für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 100 m vom bebauten Ortsteil
- Auf ein Viertel für einen Hund von Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), Bürgergeld (SGB II) oder einkommensmäßig Gleichgestellten
- Gefährliche/gelistete Hunde: 50 % des erhöhten Satzes bei Erlaubnis nach § 4 LHundG NRW oder während einer Sozialisierungsmaßnahme (nach Ablauf einer Tierheim-Befreiung)
- Gefährliche/gelistete Hunde: normaler Satz bei Befreiung vom Maulkorb- und Leinenzwang nach Verhaltensprüfung oder für Hunde unter 24 Monaten in regelmäßiger Junghundeausbildung
- Die allgemeinen Ermäßigungen gelten nicht für gefährliche/gelistete Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Oberhausen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Oberhausen abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 1. Januar und 1. Juli; auf Wunsch jährlich im Voraus zum 1. Januar
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Oberhausen im Vergleich
Oberhausen liegt 60 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Oberhausen Platz 194 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Oberhausen | – | 168 € | 504 € |
| Mülheim an der Ruhr | 5 km | 160 € | 440 € |
| Duisburg | 7 km | 132 € | 336 € |
| Bottrop | 8 km | 120 € | 288 € |
| Essen | 11 km | 156 € | 432 € |
| Dinslaken | 13 km | 120 € | 264 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Oberhausen vom 22. Mai 2024 (Ratsbeschluss 13.05.2024, Amtsblatt Nr. 10/2024 vom 03.06.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Mai 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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