Hundesteuer Duisburg 2026
In Duisburg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 132 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 168 €, zusammen 336 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 192 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2010.
Hunde aus dem Städtischen Tierheim Duisburg sind ab dem Monat der Aufnahme 24 Monate von der Hundesteuer befreit.
Steuersätze in Duisburg
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 132 € | 132 € |
| 2 Hunde | 168 € | 336 € |
| 3 oder mehr Hunde | 192 € | 576 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Duisburg gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde für den Rettungs- und Katastrophendienst mit nachgewiesener Ausbildung und Eignung
- Blindenführhunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen
- Hunde an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Ein Hund von Empfängern von Leistungen nach SGB II oder dem 3. und 4. Kapitel SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellten (nicht für Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Kreuzungen)
- Hunde aus dem Städtischen Tierheim Duisburg: 24 Monate ab Anschaffung
- Assistenzhunde i. S. d. § 12e Abs. 3 BGG (Nachweis: Ausweis Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft)
Ermäßigt wird
- Auf ein Viertel des Steuersatzes für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten bebauten Ortsteil entfernt liegen
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Duisburg anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Duisburg abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November; auf Antrag als Jahresbetrag zum 15. Juli
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Duisburg im Vergleich
Duisburg liegt 24 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Duisburg Platz 154 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Duisburg | – | 132 € | 336 € |
| Oberhausen | 7 km | 168 € | 504 € |
| Mülheim an der Ruhr | 8 km | 160 € | 440 € |
| Moers | 10 km | 120 € | 273 € |
| Dinslaken | 14 km | 120 € | 264 € |
| Bottrop | 15 km | 120 € | 288 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Duisburg vom 18. Dezember 2000 in der Fassung der 5. Änderung (Lesefassung, in Kraft 01.10.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 10. Oktober 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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