Hundesteuer Neukirchen-Vluyn 2026

In Neukirchen-Vluyn richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 120 €, zusammen 240 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 140 €. Für einen gefährlichen Hund werden 160 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2016.

Für einen Hund aus einem gemeinnützigen Tierheim zahlt man in den ersten zwei Jahren nur 50 € im Jahr.

Ein Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund160 €pro Jahr

Steuersätze in Neukirchen-Vluyn

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2016
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund100 €100 €
2 Hunde120 €240 €
3 oder mehr Hunde140 €420 € (bei 3)
Gefährlicher Hund160 €

Wichtig: In Neukirchen-Vluyn gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 der Satzung: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall behördlich festgestellte gefährliche Hunde

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Neukirchen-Vluyn?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 100 € 1.000 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 420 € 4.200 €
1 gefährlicher Hund 160 € 1.600 €

In Neukirchen-Vluyn zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Neukirchen-Vluyn: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Neukirchen-Vluyn an. Hund in Neukirchen-Vluyn anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Neukirchen-Vluyn
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Neukirchen-Vluyn abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Ein Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe einer blinden, tauben oder sonst hilflosen Person dient (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde an Bord von im Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Neukirchen-Vluyn aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • Ein Hund aus einem gemeinnützigen Tierheim: 50 € jährlich in den ersten zwei Jahren
  • 50 % für höchstens einen Hund zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für höchstens einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Empfänger von Leistungen nach SGB XII oder SGB II und einkommensmäßig Gleichstehende, höchstens ein Hund

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Neukirchen-Vluyn im Vergleich

Neukirchen-Vluyn liegt 3,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Neukirchen-Vluyn Platz 85 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Neukirchen-Vluyn Platz 281 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Neukirchen-Vluyn–100 €240 €
Moers 4 km 120 € 273 €
Kamp-Lintfort 6 km 100 € 240 €
Rheinberg 11 km 90 € 240 €
Krefeld 13 km 112 € 260 €
Duisburg 13 km 132 € 336 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Neukirchen-Vluyn

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Neukirchen-Vluyn für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Neukirchen-Vluyn 240 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 120 €.

Gibt es in Neukirchen-Vluyn einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Neukirchen-Vluyn 160 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Neukirchen-Vluyn anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Neukirchen-Vluyn innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Neukirchen-Vluyn fällig?

Die Hundesteuersatzung von Neukirchen-Vluyn nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November mit einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 05.10.2012, geändert durch Satzung vom 20.10.2015
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
20. Oktober 2015
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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