Hundesteuer Kamp-Lintfort 2026
Stand: Satzung vom 7. Dezember 2016, geprüft am 1. Oktober 2026
In Kamp-Lintfort richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 120 €, zusammen 240 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 140 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2017. Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Sätze laut Beschluss des Stadtrats; für einen einzelnen Hund bleibt es bei 100 €.
Ab 1. Januar 2027 kostet ein gefährlicher Hund 500 € im Jahr, bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 600 € je Hund; die übrigen Sätze bleiben gleich.
Meldung: Hundesteuer Kamp-Lintfort 2027: neuer Satz für gefährliche Hunde
Steuersätze in Kamp-Lintfort
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 100 € |
| 2 Hunde | 120 € | 240 € |
| 3 oder mehr Hunde | 140 € | 420 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 100 € |
| 2 Hunde | 120 € | 240 € |
| 3 oder mehr Hunde | 140 € | 420 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 500 € |
Wichtig: In Kamp-Lintfort gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht. Quelle: Beschluss des Rates der Stadt Kamp-Lintfort vom 14.07.2026: 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung (Drucksache 172-XVII), Stand 14. Juli 2026.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Kamp-Lintfort?
| Hunde | derzeit pro Jahr | ab 1. Januar 2027 | in 10 Jahren |
|---|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 100 € | 1.000 € |
| 2 Hunde | 240 € | 240 € | 2.400 € |
| 3 Hunde | 420 € | 420 € | 4.200 € |
Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. In Kamp-Lintfort zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Kamp-Lintfort: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Kamp-Lintfort an. Hund in Kamp-Lintfort anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Kamp-Lintfort
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet derzeit 100 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 100 €. Fällig: halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrags.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Kamp-Lintfort abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Kamp-Lintfort aufhalten, für Hunde, die anderswo in Deutschland versteuert oder befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, aG oder H)
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 75 % (Steuer ein Viertel) für einen Hund zur Bewachung eines landwirtschaftlichen Anwesens mehr als 400 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 75 % (Steuer ein Viertel) für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Arbeitslosengeld II und einkommensmäßig Gleichstehenden
- 75 % (Steuer ein Viertel) für nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich genutzter Herden
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Kamp-Lintfort im Vergleich
Kamp-Lintfort liegt 3,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Kamp-Lintfort Platz 85 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Kamp-Lintfort Platz 281 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Kamp-Lintfort | – | 100 € | 240 € |
| Neukirchen-Vluyn | 6 km | 100 € | 240 € |
| Rheinberg | 6 km | 90 € | 240 € |
| Moers | 7 km | 120 € | 273 € |
| Voerde (Niederrhein) | 14 km | 88 € | 208 € |
| Dinslaken | 14 km | 120 € | 264 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Kamp-Lintfort
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Kamp-Lintfort für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Kamp-Lintfort 240 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 120 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 240 €.
Gibt es in Kamp-Lintfort einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Nein. Nach der Hundesteuersatzung von Kamp-Lintfort gilt für gefährliche Hunde kein höherer Satz als für andere Hunde.
Bis wann muss ich einen Hund in Kamp-Lintfort anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Kamp-Lintfort innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Kamp-Lintfort fällig?
Die Hundesteuersatzung von Kamp-Lintfort nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15. Februar und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrags.
Ändert sich die Hundesteuer in Kamp-Lintfort 2027?
Ja. Ab dem 1. Januar 2027 ändern sich die Sätze laut Beschluss des Stadtrats; für einen einzelnen Hund bleibt es bei 100 €. Die neuen Sätze hat der Stadtrat beschlossen; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Kamp-Lintfort vom 22.12.1997 mit eingearbeiteten Nachträgen vom 05.07.2001, 10.11.2010 und 07.12.2016 (Ortsrecht 2/I)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Dezember 2016
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
- Sätze ab 1. Januar 2027
- Beschluss des Rates der Stadt Kamp-Lintfort vom 14.07.2026: 4. Nachtrag zur Hundesteuersatzung (Drucksache 172-XVII) , Stand 14. Juli 2026 (Beschluss; die geänderte Satzung ist noch nicht veröffentlicht)
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden