Hundesteuer Krefeld 2026
In Krefeld richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 112 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 130 €, zusammen 260 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 148 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Seit 2025 gibt es keine Hundesteuermarke mehr; beim Ausführen muss der Anmeldenachweis mit QR-Code (digital oder auf Papier) mitgeführt werden.
Steuersätze in Krefeld
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 112 € | 112 € |
| 2 Hunde | 130 € | 260 € |
| 3 oder mehr Hunde | 148 € | 444 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 800 € |
Wichtig: In Krefeld gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW sowie Hunde mit besonderer Gefährlichkeit (§ 2 Abs. 3 HStS)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Therapiehunde für tiergestützte medizinische Behandlung (medizinische Notwendigkeit zu belegen)
- Hunde aus dem Tierheim Krefeld, der Fundtiereinrichtung oder gemeinnützigen Tierschutzeinrichtungen in Krefeld: erste 12 Monate befreit
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Krefeld aufhalten, für anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- Steuer ein Viertel für einen Hund bei Beziehern von ALG II/Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichstehenden
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Krefeld anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Krefeld abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 15.02. und 15.08.
- Krefeld gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Krefeld im Vergleich
Krefeld liegt 4 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Krefeld auf Platz 114 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Krefeld | – | 112 € | 260 € |
| Willich | 8 km | 120 € | 300 € |
| Meerbusch | 12 km | 96 € | 250 € |
| Moers | 14 km | 120 € | 273 € |
| Viersen | 15 km | 100 € | 240 € |
| Neuss | 17 km | 96 € | 240 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 in der zweiten Änderungsfassung vom 18.12.2024 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 19.12.2024)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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