Hundesteuer Krefeld 2026

In Krefeld richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 112 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 130 €, zusammen 260 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 148 €. Für einen gefährlichen Hund werden 800 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Seit 2025 gibt es keine Hundesteuermarke mehr; beim Ausführen muss der Anmeldenachweis mit QR-Code (digital oder auf Papier) mitgeführt werden.

Ein Hund112 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen260 €pro Jahr
Gefährlicher Hund800 €pro Jahr

Steuersätze in Krefeld

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2025
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund112 €112 €
2 Hunde130 €260 €
3 oder mehr Hunde148 €444 € (bei 3)
Gefährlicher Hund800 €

Wichtig: In Krefeld gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach § 3 Abs. 2 und § 10 Abs. 1 LHundG NRW sowie Hunde mit besonderer Gefährlichkeit (§ 2 Abs. 3 HStS)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
  • Therapiehunde für tiergestützte medizinische Behandlung (medizinische Notwendigkeit zu belegen)
  • Hunde aus dem Tierheim Krefeld, der Fundtiereinrichtung oder gemeinnützigen Tierschutzeinrichtungen in Krefeld: erste 12 Monate befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Krefeld aufhalten, für anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • Steuer ein Viertel für einen Hund bei Beziehern von ALG II/Sozialgeld (SGB II), Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) und einkommensmäßig Gleichstehenden

Anmelden, abmelden, bezahlen

  • Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
  • Hund in Krefeld anmelden (offizielle Seite)
  • Hund in Krefeld abmelden (offizielle Seite)
  • Fällig: halbjährlich zum 15.02. und 15.08.
  • Krefeld gibt keine Hundesteuermarke aus.

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Krefeld im Vergleich

Krefeld liegt 4 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Krefeld auf Platz 114 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Krefeld–112 €260 €
Willich 8 km 120 € 300 €
Meerbusch 12 km 96 € 250 €
Moers 14 km 120 € 273 €
Viersen 15 km 100 € 240 €
Neuss 17 km 96 € 240 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Krefeld vom 19.06.2015 in der zweiten Änderungsfassung vom 18.12.2024 (Krefelder Amtsblatt Nr. 51 vom 19.12.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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