Hundesteuer Meerbusch 2026

In Meerbusch richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 96 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 125 €, zusammen 250 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 150 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2012.

Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gelten 600 €, bei zwei oder mehr solcher Hunde je 900 €.

Ein Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen250 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Meerbusch

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2012
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund96 €96 €
2 Hunde125 €250 €
3 oder mehr Hunde150 €450 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Meerbusch gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2-4: gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier) und § 10 Abs. 1 LHundG NRW (Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Rottweiler, Tosa Inu) sowie Kreuzungen; 600 € bei einem, je 900 € bei zwei und mehr solcher Hunde; Regelsatz auf Antrag nach bestandener Verhaltensprüfung

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Meerbusch aufhalten und den Hund anderswo versteuern
  • Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde an Bord von Binnenschiffen im Schiffahrtsregister (nicht zu Erwerbszwecken)
  • Herdengebrauchshunde für nicht gewerblich gehaltene Herden in der benötigten Anzahl
  • Hunde in Einrichtungen oder Pflegestellen von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 50 % für Jagdhunde von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein, höchstens zwei Hunde
  • Steuer auf ¼ für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
  • Steuer auf ¼ für einen Hund von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II / Bürgergeld und einkommensmäßig Gleichgestellten
  • Keine Befreiung oder Ermäßigung für Halter gefährlicher Hunde oder von Hunden nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (auch nicht für deren andere Hunde)

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Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Meerbusch im Vergleich

Meerbusch liegt 12 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Meerbusch Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Meerbusch–96 €250 €
Neuss 7 km 96 € 240 €
Düsseldorf 8 km 96 € 300 €
Willich 10 km 120 € 300 €
Krefeld 12 km 112 € 260 €
Ratingen 12 km 115 € 400 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Meerbusch vom 11. April 1997, Lesefassung Stand 06.2014 (§ 2 i. d. F. der II. Änderung vom 22.12.2011, § 3 i. d. F. der III. Änderung vom 19.05.2014)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. Mai 2014
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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