Hundesteuer Düsseldorf 2026
In Düsseldorf richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 96 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 150 €, zusammen 300 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 180 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath sind in den ersten zwölf Monaten von der Hundesteuer befreit.
Steuersätze in Düsseldorf
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 96 € | 96 € |
| 2 Hunde | 150 € | 300 € |
| 3 oder mehr Hunde | 180 € | 540 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Wichtig: In Düsseldorf gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde i. S. d. § 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (§ 2 Abs. 3 und 4 HStS)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Blindenführhunde
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, Gl, aG oder H), höchstens zwei Hunde
- Geprüfte Rettungshunde
- Hunde an Bord von im Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen
- Hunde aus dem Tierheim Düsseldorf-Rath: erste zwölf Monate befreit
- Assistenzhunde i. S. d. § 12e Abs. 3 BGG
- Personen, die sich nicht länger als drei Monate in Düsseldorf aufhalten, für mitgebrachte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude (höchstens zwei Hunde)
- Steuer ein Viertel für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil (höchstens zwei Hunde)
- Steuer ein Viertel für einen Hund bei Inhabern des Düsselpasses oder wirtschaftlich Gleichgestellten
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Düsseldorf anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Düsseldorf abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.; auf Antrag Jahresbetrag zum 15.05.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Düsseldorf im Vergleich
Düsseldorf liegt 12 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Düsseldorf Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Düsseldorf | – | 96 € | 300 € |
| Neuss | 7 km | 96 € | 240 € |
| Meerbusch | 8 km | 96 € | 250 € |
| Ratingen | 9 km | 115 € | 400 € |
| Hilden | 12 km | 120 € | 300 € |
| Dormagen | 15 km | 106 € | 246 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt Düsseldorf (Hundesteuersatzung) vom 19.12.2023 (Ratsbeschluss 14.12.2023, Amtsblatt Nr. 51/52 vom 30.12.2023)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 19. Dezember 2023
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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