Hundesteuer Ratingen 2026

In Ratingen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 115 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 200 €, zusammen 400 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 250 €. Für einen gefährlichen Hund werden 950 € fällig. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für einen einzelnen Hund auf 127 €.

Ein Hund115 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen400 €pro Jahr
Gefährlicher Hund950 €pro Jahr
Ab 1. Januar 2027127 €ein Hund, beschlossen

Steuersätze in Ratingen

Derzeit: Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund115 €115 €
2 Hunde200 €400 €
3 oder mehr Hunde250 €750 € (bei 3)
Gefährlicher Hund950 €
Beschlossen: Hundesteuer pro Jahr ab 1. Januar 2027
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund127 €127 €
2 Hunde220 €440 €
3 oder mehr Hunde275 €825 € (bei 3)
Gefährlicher Hund1.045 €

Wichtig: In Ratingen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht. Quelle: XI. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen (Ratsbeschluss 14.04.2026), Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 09/2026 vom 29.04.2026, S. 91 f., Stand 21. April 2026.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (§ 2 Abs. 3 und 4 der Satzung)

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Ratingen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen
Hunde derzeit pro Jahr ab 1. Januar 2027 in 10 Jahren
1 Hund 115 € 127 € 1.270 €
2 Hunde 400 € 440 € 4.400 €
3 Hunde 750 € 825 € 8.250 €
1 gefährlicher Hund 950 € 1.045 € 10.450 €

Die Spalte „in 10 Jahren“ rechnet mit den Sätzen ab 1. Januar 2027 und nimmt an, dass sie danach gleich bleiben. In Ratingen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Ratingen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Ratingen an. Hund in Ratingen anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Ratingen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet derzeit 115 € im Jahr, ab 1. Januar 2027 127 €. Fällig: jährlich zum 1. Juli.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Ratingen abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte, anderswo versteuerte Hunde
  • Auf Antrag: Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Auf Antrag (nicht zu Erwerbszwecken gehalten): Hunde an Bord von ins Schifffahrtsregister eingetragenen Binnenschiffen
  • Auf Antrag (nicht zu Erwerbszwecken gehalten): Herdenschutzhunde für nicht gewerblich gehaltene Herden in benötigter Anzahl
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

Ermäßigt wird

  • 50 % für Wachhunde für Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde (Prüfung bei einem von der Stadt anerkannten Verein oder Verband)
  • Auf 25 %: Wachhunde für landwirtschaftliche Anwesen, mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für einen Hund von Empfängern laufender Leistungen nach SGB II oder XII sowie Inhabern des Ratinger Sozialpasses (Einkommen höchstens 10 % über dem Bedarf)
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Ratingen im Vergleich

Ratingen liegt 7 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). In Nordrhein-Westfalen steht Ratingen auf Platz 45 von 79 (1 = günstigste). Unter allen 200 erfassten Städten steht Ratingen auf Platz 116 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Ratingen–115 €400 €
Düsseldorf 9 km 96 € 300 €
Meerbusch 12 km 96 € 250 €
Velbert 14 km 119 € 292 €
Mülheim an der Ruhr 15 km 160 € 440 €
Hilden 15 km 120 € 300 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Ratingen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Ratingen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Ratingen 400 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 200 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 440 €.

Gibt es in Ratingen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Ratingen 950 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 115 €. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 1.045 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Ratingen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Ratingen innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Ratingen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Ratingen nennt als Fälligkeit: jährlich zum 1. Juli.

Ändert sich die Hundesteuer in Ratingen 2027?

Ja. Ab dem 1. Januar 2027 steigt die Steuer für einen einzelnen Hund auf 127 €. Die neuen Sätze sind beschlossen und veröffentlicht.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen (HuStSR) in der Fassung vom 22.12.1997, zuletzt geändert durch den X. Nachtrag vom 22.12.2023 (Amtsblatt Ratingen S. 285)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
22. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
28. September 2026
Sätze ab 1. Januar 2027
XI. Nachtrag zur Hundesteuersatzung der Stadt Ratingen (Ratsbeschluss 14.04.2026), Amtsblatt der Stadt Ratingen Nr. 09/2026 vom 29.04.2026, S. 91 f. , Stand 21. April 2026

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