Hundesteuer Tönisvorst 2026

In Tönisvorst richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 108 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 132 €, zusammen 264 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Seit 2026 gibt es keine Steuermarke mehr: Beim Gassigehen muss der Anmeldenachweis mit QR-Code (digital oder auf Papier) mitgeführt werden. Hunde aus dem Tierheim in Nettetal sind nach zwei Jahren Haltung rückwirkend für das erste Jahr steuerfrei; gefährliche Hunde kosten bei zwei Hunden 750 € und ab drei 1.050 € je Hund.

Ein Hund108 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen264 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Tönisvorst

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund108 €108 €
2 Hunde132 €264 €
3 oder mehr Hunde156 €468 € (bei 3)
Gefährlicher Hund600 €

Wichtig: In Tönisvorst gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung, insbesondere 13 gelistete Rassen (u. a. Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler) und deren Kreuzungen

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Tönisvorst?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 108 € 1.080 €
2 Hunde 264 € 2.640 €
3 Hunde 468 € 4.680 €
1 gefährlicher Hund 600 € 6.000 €

In Tönisvorst zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Tönisvorst: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Tönisvorst an. Hund in Tönisvorst anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Tönisvorst gibt keine Hundesteuermarke aus.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Tönisvorst gilt:
    • Hunde aus dem Mathias Neelen Tierheim e.V. Nettetal: nach mindestens zwei Jahren Haltung rückwirkend für die ersten 12 Monate befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 108 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Tönisvorst abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), nur für einen Hund
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Hunde aus dem Mathias Neelen Tierheim e.V. Nettetal: nach mindestens zwei Jahren Haltung rückwirkend für die ersten 12 Monate befreit
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Tönisvorst aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach SGB XII oder Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Tönisvorst im Vergleich

Tönisvorst liegt 11,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Tönisvorst Platz 99 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Tönisvorst Platz 315 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Tönisvorst–108 €264 €
Krefeld 5 km 112 € 260 €
Kempen 7 km 100 € 220 €
Willich 8 km 120 € 300 €
Viersen 10 km 100 € 240 €
Kaarst 13 km 108 € 264 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Tönisvorst

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Tönisvorst für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Tönisvorst 264 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 132 €.

Gibt es in Tönisvorst einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Tönisvorst 600 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 108 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Tönisvorst anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Tönisvorst innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Tönisvorst befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Tönisvorst gilt: Hunde aus dem Mathias Neelen Tierheim e.V. Nettetal: nach mindestens zwei Jahren Haltung rückwirkend für die ersten 12 Monate befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Tönisvorst fällig?

Die Hundesteuersatzung von Tönisvorst nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Tönisvorst vom 18.12.2025 (in Kraft seit 01.01.2026)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
18. Dezember 2025
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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