Hundesteuer Viersen 2026
In Viersen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 120 €, zusammen 240 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 144 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. März 2024.
Hunde aus dem Matthias-Neelen-Tierheim Nettetal oder dem Tierheim Mönchengladbach sind auf Antrag 24 Monate steuerfrei.
Steuersätze in Viersen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 100 € | 100 € |
| 2 Hunde | 120 € | 240 € |
| 3 oder mehr Hunde | 144 € | 432 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Wichtig: In Viersen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 1 d/e, Abs. 3 und 4: Hunde nach § 3 Abs. 2 LHundG NRW (vermutete Gefährlichkeit) oder im Einzelfall nach § 3 Abs. 3 festgestellt, sowie Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW und Kreuzungen; 600 € bei einem, 720 € je Hund bei zwei oder mehr solchen Hunden; Regelsatz auf Antrag bei bestandener Verhaltensprüfung (§ 3 Abs. 6)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Steuerbefreiung bei Aufenthalt bis zwei Monate mit anderswo versteuertem Hund
- Hunde zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, H)
- Hunde auf Binnenschiffen
- Herdengebrauchshunde
- Hunde aus dem Matthias-Neelen-Tierheim Nettetal oder dem Tierheim Mönchengladbach: 24 Monate befreit
Ermäßigt wird
- 50 % für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 75 % (Steuer auf 1/4) für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom Ortsteil
- 75 % (Steuer auf 1/4) für Empfänger von SGB II/SGB XII und einkommensmäßig Gleichgestellte
- Ermäßigung nur für einen Hund; keine Befreiung/Ermäßigung für gefährliche Hunde
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Viersen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Viersen abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: vierteljährlich zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Viersen im Vergleich
Viersen liegt 8 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Viersen Platz 74 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Viersen | – | 100 € | 240 € |
| Mönchengladbach | 8 km | 138 € | 331,20 € |
| Willich | 11 km | 120 € | 300 € |
| Krefeld | 15 km | 112 € | 260 € |
| Meerbusch | 21 km | 96 € | 250 € |
| Neuss | 22 km | 96 € | 240 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Viersen vom 16.12.1997 in der Fassung der Sechsten Änderungssatzung vom 07.02.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Februar 2024
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.