Hundesteuer Mönchengladbach 2026
In Mönchengladbach richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 138 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 165,60 €, zusammen 331,20 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 207 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig.
Steuersätze in Mönchengladbach
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 138 € | 138 € |
| 2 Hunde | 165,60 € | 331,20 € |
| 3 oder mehr Hunde | 207 € | 621 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 720 € |
Wichtig: In Mönchengladbach gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 und 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (§ 2 Abs. 3 und 4 der Satzung)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl, Gl, TBl oder H)
- Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung
- Hunde aus dem Tierheim Mönchengladbach (Tierschutz Mönchengladbach e.V.): 12 Monate ab Übernahme befreit
- Geprüfte Rettungshunde, die Rettungs- und Hilfsorganisationen zur Verfügung stehen
- Keine Befreiung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Ermäßigt wird
- 50 % für einen Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
- 50 % für einen Jagdhund von Jagdausübungsberechtigten mit Eignungsprüfung vor einem Jagdfachverband
- Auf ein Viertel für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen
- Auf ein Viertel für einen Hund von Empfängern laufender Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder wirtschaftlich Gleichgestellten (Leistungsbescheid oder Mönchengladbach-Ausweis)
- Gefährliche Hunde / Hunde bestimmter Rassen mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW: auf Antrag Normalsatz
- Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 4 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Mönchengladbach anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Mönchengladbach abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich am 15. Februar
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Mönchengladbach im Vergleich
Mönchengladbach liegt 30 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Mönchengladbach Platz 167 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Mönchengladbach | – | 138 € | 331,20 € |
| Viersen | 8 km | 100 € | 240 € |
| Willich | 11 km | 120 € | 300 € |
| Grevenbroich | 16 km | 102 € | 242 € |
| Krefeld | 18 km | 112 € | 260 € |
| Neuss | 18 km | 96 € | 240 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019 (Abl. MG S. 51), geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14. September 2022 (Abl. MG S. 243)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. September 2022
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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