Hundesteuer Mönchengladbach 2026

In Mönchengladbach richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 138 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 165,60 €, zusammen 331,20 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 207 €. Für einen gefährlichen Hund werden 720 € fällig.

Ein Hund138 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen331,20 €pro Jahr
Gefährlicher Hund720 €pro Jahr

Steuersätze in Mönchengladbach

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund138 €138 €
2 Hunde165,60 €331,20 €
3 oder mehr Hunde207 €621 € (bei 3)
Gefährlicher Hund720 €

Wichtig: In Mönchengladbach gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 und 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW (§ 2 Abs. 3 und 4 der Satzung)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Stadtgebiet aufhalten, für mitgebrachte, anderswo in Deutschland versteuerte oder befreite Hunde
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen Bl, Gl, TBl oder H)
  • Assistenzhunde im Sinne des § 12e Abs. 3 BGG mit nachgewiesener Ausbildung
  • Hunde aus dem Tierheim Mönchengladbach (Tierschutz Mönchengladbach e.V.): 12 Monate ab Übernahme befreit
  • Geprüfte Rettungshunde, die Rettungs- und Hilfsorganisationen zur Verfügung stehen
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

Ermäßigt wird

  • 50 % für einen Hund zur Bewachung bewohnter Gebäude, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen
  • 50 % für einen Jagdhund von Jagdausübungsberechtigten mit Eignungsprüfung vor einem Jagdfachverband
  • Auf ein Viertel für einen Hund zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen, die mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt liegen
  • Auf ein Viertel für einen Hund von Empfängern laufender Leistungen nach SGB II oder SGB XII oder wirtschaftlich Gleichgestellten (Leistungsbescheid oder Mönchengladbach-Ausweis)
  • Gefährliche Hunde / Hunde bestimmter Rassen mit Befreiung nach § 5 Abs. 3 LHundG NRW: auf Antrag Normalsatz
  • Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

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Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Mönchengladbach im Vergleich

Mönchengladbach liegt 30 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Mönchengladbach Platz 167 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Mönchengladbach–138 €331,20 €
Viersen 8 km 100 € 240 €
Willich 11 km 120 € 300 €
Grevenbroich 16 km 102 € 242 €
Krefeld 18 km 112 € 260 €
Neuss 18 km 96 € 240 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019 (Abl. MG S. 51), geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14. September 2022 (Abl. MG S. 243)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
14. September 2022
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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