Hundesteuer Jüchen 2026

In Jüchen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 87 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 99 €, zusammen 198 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 112 €. Für einen gefährlichen Hund werden 426 € fällig.

Für Hunde aus einer gemeinnützigen, örtlich zuständigen Tierschutzeinrichtung kann die Steuer um 50 % ermäßigt werden.

Ein Hund87 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen198 €pro Jahr
Gefährlicher Hund426 €pro Jahr

Steuersätze in Jüchen

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund87 €87 €
2 Hunde99 €198 €
3 oder mehr Hunde112 €336 € (bei 3)
Gefährlicher Hund426 €

Wichtig: In Jüchen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung, insbesondere Rassen nach §§ 3 und 10 LHundG NRW und deren Kreuzungen; bei zwei gefährlichen Hunden 554 € je Hund, bei drei oder mehr 591 € je Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Jüchen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 87 € 870 €
2 Hunde 198 € 1.980 €
3 Hunde 336 € 3.360 €
1 gefährlicher Hund 426 € 4.260 €

In Jüchen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Jüchen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Stadt Jüchen an. Hund in Jüchen anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Jüchen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 87 € im Jahr. Fällig: halbjährlich am 15. Mai und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrags; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Jüchen abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monaten für mitgebrachte, andernorts in Deutschland versteuerte oder steuerbefreite Hunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H) auf Antrag

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde sowie brauchbare Jagdhunde mit anerkannter Prüfung
  • 50 % für Hunde aus einer gemeinnützigen, für Jüchen örtlich zuständigen Tierschutzeinrichtung mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 Tierschutzgesetz
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 Meter vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt
  • 75 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für einen Hund
  • Ermäßigungen nur auf Antrag und nicht für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Jüchen im Vergleich

Jüchen liegt 9 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Jüchen Platz 78 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Jüchen Platz 305 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Jüchen–87 €198 €
Grevenbroich 6 km 102 € 242 €
Korschenbroich 10 km 100 € 300 €
Mönchengladbach 12 km 138 € 331,20 €
Bedburg 13 km 120 € 320 €
Erkelenz 13 km 56 € 196 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Jüchen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Jüchen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Jüchen 198 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 99 €.

Gibt es in Jüchen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Jüchen 426 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 87 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Jüchen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Jüchen innerhalb von 2 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Jüchen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Jüchen nennt als Fälligkeit: halbjährlich am 15. Mai und 15. August mit je der Hälfte des Jahresbetrags; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheids für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer in der Stadt Jüchen vom 17.12.2020 einschließlich 1. Änderungssatzung vom 15.12.2023
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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