Hundesteuer Bedburg 2026
Stand: Satzung vom 18. Dezember 2024, geprüft am 4. Oktober 2026
In Bedburg kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 200 €. Für einen gefährlichen Hund werden 850 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.
Nach bestandener staatlich anerkannter Begleithundeprüfung gibt es auf Antrag fünf Jahre lang 20 % Steuerermäßigung.
Steuersätze in Bedburg
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 200 € |
| Jeder weitere Hund | 350 € |
| Gefährlicher Hund | 850 € |
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung einschließlich der 14 dort genannten Rassen und ihrer Kreuzungen; zweiter gefährlicher Hund 1.100 €, jeder weitere 1.500 €. Für gelistete Rassen gilt bei nachgewiesener individueller Ungefährlichkeit und Befreiung von Leinen- und Maulkorbpflicht der normale Steuersatz.
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Bedburg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 120 € | 1.200 € |
| 2 Hunde | 320 € | 3.200 € |
| 3 Hunde | 670 € | 6.700 € |
| 1 gefährlicher Hund | 850 € | 8.500 € |
Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Bedburg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Bedburg an. Hund in Bedburg anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Bedburg
- Steuer bezahlen. Der erste Hund kostet 120 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Bedburg abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Vorübergehender Aufenthalt bis zwei Monate mit bereits andernorts versteuerten oder steuerbefreiten Hunden
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Assistenzhunde nach § 12e Abs. 3 BGG mit gültigem Ausweis der Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft
- Hunde aus gemeinnützigen Einrichtungen mit Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Nr. 3 TierSchG: 24 Monate ab Übernahmemonat
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in benötigter Anzahl
Ermäßigt wird
- 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
- 50 % für geprüfte und entsprechend verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 Meter vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt
- 75 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende
- 20 % für 60 Monate ab Prüfungsmonat nach erfolgreicher staatlich anerkannter Begleithundeprüfung
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Bedburg im Vergleich
Bedburg liegt 24 € über dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Bedburg Platz 174 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Bedburg Platz 545 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bedburg | – | 120 € | 320 € |
| Bergheim | 6 km | 132 € | 342 € |
| Rommerskirchen | 9 km | 78 € | 180 € |
| Grevenbroich | 11 km | 102 € | 242 € |
| Jüchen | 13 km | 87 € | 198 € |
| Pulheim | 16 km | 90 € | 230 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Bedburg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Bedburg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Bedburg 320 € im Jahr: 120 € für den ersten und 200 € für den zweiten Hund.
Gibt es in Bedburg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Bedburg 850 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 120 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Bedburg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Bedburg innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Bedburg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Bedburg nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bedburg vom 18.12.2024
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 18. Dezember 2024
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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