Hundesteuer Rommerskirchen 2026

In Rommerskirchen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 78 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 90 €, zusammen 180 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 102 €. Für einen gefährlichen Hund werden 390 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2013.

Bei zwei Hunden gelten 90 € je Hund, ab drei Hunden 102 € je Hund.

Ein Hund78 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen180 €pro Jahr
Gefährlicher Hund390 €pro Jahr

Steuersätze in Rommerskirchen

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2013
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund78 €78 €
2 Hunde90 €180 €
3 oder mehr Hunde102 €306 € (bei 3)
Gefährlicher Hund390 €

Wichtig: In Rommerskirchen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2 der Satzung: Gefährliche Hunde nach § 3 LHundG NRW kosten bei einem Hund 390 €, bei zwei Hunden 450 € je Hund, bei drei oder mehr Hunden 510 € je Hund; Hunde bestimmter Rassen nach § 10 LHundG NRW entsprechend 195 €, 225 € bzw. 255 € je Hund

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Rommerskirchen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 78 € 780 €
2 Hunde 180 € 1.800 €
3 Hunde 306 € 3.060 €
1 gefährlicher Hund 390 € 3.900 €

In Rommerskirchen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Rommerskirchen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Gemeinde Rommerskirchen an. Hund in Rommerskirchen anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Rommerskirchen gilt:
    • Ein nachweislich aus dem Tierheim Oekoven übernommener Hund: 12 Monate ab Beginn des Übernahmemonats, ausgenommen Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: 15. Mai und 15. August jeweils zur Hälfte; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Rommerskirchen abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monaten für mitgebrachte, andernorts in Deutschland versteuerte oder steuerbefreite Hunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord eingetragener Binnenschiffe
  • Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl
  • Ein nachweislich aus dem Tierheim Oekoven übernommener Hund: 12 Monate ab Beginn des Übernahmemonats, ausgenommen Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW

Ermäßigt wird

  • 50 % für notwendige Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit anerkannter Prüfung
  • 75 % (Steuer ein Viertel) für notwendige Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für Empfänger von Leistungen nach SGB XII und einkommensmäßig gleichstehende Personen, ausgenommen Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Rommerskirchen im Vergleich

Rommerskirchen liegt 18 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Rommerskirchen Platz 53 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Rommerskirchen Platz 219 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Rommerskirchen–78 €180 €
Pulheim 9 km 90 € 230 €
Bedburg 9 km 120 € 320 €
Bergheim 9 km 132 € 342 €
Grevenbroich 10 km 102 € 242 €
Dormagen 13 km 106 € 246 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Rommerskirchen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Rommerskirchen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Rommerskirchen 180 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 90 €.

Gibt es in Rommerskirchen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Rommerskirchen 390 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 78 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Rommerskirchen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Rommerskirchen innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Rommerskirchen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Rommerskirchen gilt: Ein nachweislich aus dem Tierheim Oekoven übernommener Hund: 12 Monate ab Beginn des Übernahmemonats, ausgenommen Hunde nach §§ 3 und 10 LHundG NRW.

Wann ist die Hundesteuer in Rommerskirchen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Rommerskirchen nennt als Fälligkeit: 15. Mai und 15. August jeweils zur Hälfte; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Gemeinde Rommerskirchen in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 27.05.2019
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
27. Mai 2019
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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