Hundesteuer Dormagen 2026
In Dormagen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 106 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 123 €, zusammen 246 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 136 €. Die Sätze gelten seit dem 1. Mai 2023.
Ein Hund106 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen246 €pro Jahr
Steuersätze in Dormagen
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 106 € | 106 € |
| 2 Hunde | 123 € | 246 € |
| 3 oder mehr Hunde | 136 € | 408 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Wichtig: In Dormagen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in der Stadt aufhalten und anderswo versteuern
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz oder der Hilfe von Schwerbehinderten mit Merkzeichen B, BL, G, GL, TBI, aG oder H dienen
Ermäßigt wird
- Bis zu 106 € für einen Hund: geprüfte Melde-, Sanitäts-, Rettungs- oder Schutzhunde sowie Demenz-Assistenz-, Therapie- oder Besuchshunde
- Bis zu 106 € für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII) oder Bürgergeld (SGB II) und einkommensmäßig Gleichgestellten
- Zwingersteuer für eingetragene Züchter: je Zwinger der Satz für einen Hund nach § 2 Abs. 1 b (123 €); selbstgezogene Hunde bis 6 Monate steuerfrei
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Fällig: jährlich am 15. März; erstmalig einen Monat nach Zugang des Bescheides
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Dormagen im Vergleich
Dormagen liegt 2 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Dormagen auf Platz 90 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Dormagen | – | 106 € | 246 € |
| Langenfeld (Rheinland) | 8 km | 110 € | 276 € |
| Hilden | 10 km | 120 € | 300 € |
| Pulheim | 11 km | 90 € | 230 € |
| Leverkusen | 12 km | 96 € | 252 € |
| Düsseldorf | 15 km | 96 € | 300 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Dormagen vom 10.01.1992 in der Fassung der 9. Änderungssatzung vom 21.07.2026 (in Kraft seit 01.08.2026)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 21. Juli 2026
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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