Hundesteuer Langenfeld (Rheinland) 2026

In Langenfeld (Rheinland) richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 110 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 138 €, zusammen 276 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 151 €. Für einen gefährlichen Hund werden 950 € fällig.

Ein Hund110 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen276 €pro Jahr
Gefährlicher Hund950 €pro Jahr

Steuersätze in Langenfeld (Rheinland)

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund110 €110 €
2 Hunde138 €276 €
3 oder mehr Hunde151 €453 € (bei 3)
Gefährlicher Hund950 €

Wichtig: In Langenfeld (Rheinland) gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 2: im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde (Ausbildung auf Aggressivität, Beißvorfälle, Anspringen, Hetzen u. a.) sowie vermutet gefährlich: American Staffordshire Terrier, Pitbull Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und deren Kreuzungen; 950 € je gefährlichem Hund

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde von Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Langenfeld aufhalten, wenn anderswo versteuert oder befreit
  • mitgebrachte Hunde von nach § 24 AufenthG registrierten Personen mit Leistungen nach dem AsylbLG
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • ausgebildete und geprüfte Assistenzhunde
  • nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Hunde an Bord von Binnenschiffen im Schiffsregister
  • Gebrauchshunde zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • keine Befreiung für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
  • 50 % für einen Hund von Beziehern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung (SGB XII), Arbeitslosengeld II / Bürgergeld und einkommensmäßig Gleichgestellten
  • 50 % für einen geprüften Jagdhund eines Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschein und Revier in Langenfeld
  • keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

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Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Langenfeld (Rheinland) im Vergleich

Langenfeld (Rheinland) liegt 2 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Langenfeld (Rheinland) Platz 111 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Langenfeld (Rheinland)–110 €276 €
Hilden 7 km 120 € 300 €
Dormagen 8 km 106 € 246 €
Leverkusen 9 km 96 € 252 €
Solingen 12 km 151,20 € 348 €
Pulheim 16 km 90 € 230 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Langenfeld Rhld vom 22.05.2001 in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 06.12.2023 (Ratsbeschluss 05.12.2023, mit Wirkung zum 01.01.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
6. Dezember 2023
Zuletzt geprüft
28. September 2026

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