Hundesteuer Leichlingen (Rheinland) 2026

In Leichlingen (Rheinland) richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 125 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 135 €, zusammen 270 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 175 €. Für einen gefährlichen Hund werden 875 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2024.

Ein Hund direkt aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein ist auf Antrag ein Jahr steuerfrei; bei mehr als einem gefährlichen Hund gilt ein Satz von 1.080 € je Hund.

Ein Hund125 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen270 €pro Jahr
Gefährlicher Hund875 €pro Jahr

Steuersätze in Leichlingen (Rheinland)

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Juli 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund125 €125 €
2 Hunde135 €270 €
3 oder mehr Hunde175 €525 € (bei 3)
Gefährlicher Hund875 €

Wichtig: In Leichlingen (Rheinland) gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §§ 3 und 10 LHundG NRW; Normalsatz, wenn die Stadt eine Befreiung von Maulkorb- und Leinenpflicht erteilt hat

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Leichlingen (Rheinland)?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 125 € 1.250 €
2 Hunde 270 € 2.700 €
3 Hunde 525 € 5.250 €
1 gefährlicher Hund 875 € 8.750 €

In Leichlingen (Rheinland) zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Leichlingen (Rheinland): das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Leichlingen (Rheinland) an. Hund in Leichlingen (Rheinland) anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Leichlingen (Rheinland) gilt:
    • Hunde direkt aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein: 1 Jahr befreit
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 125 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag in einer Summe zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an.

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Hunde direkt aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein: 1 Jahr befreit
  • Geprüfte Rettungshunde einer Rettungs- oder Hilfsorganisation (jährlicher Nachweis)
  • Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Leichlingen aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, nur für einen Hund

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Leichlingen (Rheinland) im Vergleich

Leichlingen (Rheinland) liegt 28,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Leichlingen (Rheinland) Platz 136 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Leichlingen (Rheinland) Platz 418 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Leichlingen (Rheinland)–125 €270 €
Langenfeld (Rheinland) 5 km 110 € 276 €
Leverkusen 9 km 96 € 252 €
Solingen 9 km 151,20 € 348 €
Hilden 9 km 120 € 300 €
Monheim am Rhein 9 km 144 € 336 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Leichlingen (Rheinland)

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Leichlingen (Rheinland) für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Leichlingen (Rheinland) 270 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 135 €.

Gibt es in Leichlingen (Rheinland) einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Leichlingen (Rheinland) 875 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 125 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Leichlingen (Rheinland) anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Leichlingen (Rheinland) innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Leichlingen (Rheinland) befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Leichlingen (Rheinland) gilt: Hunde direkt aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein: 1 Jahr befreit.

Wann ist die Hundesteuer in Leichlingen (Rheinland) fällig?

Die Hundesteuersatzung von Leichlingen (Rheinland) nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages; auf Antrag in einer Summe zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Leichlingen vom 28.11.2019, 1. Änderung vom 26.06.2024 (in Kraft ab 01.07.2024)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
26. Juni 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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