Hundesteuer Leverkusen 2026

In Leverkusen kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.

Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr

Steuersätze in Leverkusen

Hundesteuer pro Hund und Jahr, gültig ab 1. Januar 2023
Erster Hund96 €
Zweiter Hund156 €
Jeder weitere Hund264 €
Gefährlicher Hund600 €

Zusammen kosten zwei Hunde 252 €, drei Hunde 516 € im Jahr.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 und 3 LHundG NRW sowie Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW und deren Kreuzungen (§ 3 der Satzung)

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Hundehalter mit Aufenthalt bis zwei Monate, deren Hund andernorts versteuert wird
  • Erster Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H) dient (max. ein Hund je hilfloser Person)
  • Erster Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
  • Ein Hund aus dem Tierheim Leverkusen (Tierschutzzentrum Leverkusen e. V.) oder einem anerkannten Leverkusener Tierschutzverein: 36 Monate befreit (Antrag binnen zwei Wochen; gilt auch für gefährliche Hunde)

Ermäßigt wird

  • 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Therapiehunde
  • 50 % des Satzes für den ersten Hund für einen Jagdhund pro Halter mit Brauchbarkeitsprüfung und Revier in Leverkusen
  • 75 % für den ersten Hund bei Empfängern von Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellten
  • Keine Ermäßigungen und (außer Tierheim) keine Befreiungen für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen

Anmelden, abmelden, bezahlen

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Leverkusen im Vergleich

Leverkusen liegt 12 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Leverkusen Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Leverkusen–96 €252 €
Langenfeld (Rheinland) 9 km 110 € 276 €
Köln 11 km 174 € 348 €
Bergisch Gladbach 11 km 120 € 240 €
Dormagen 12 km 106 € 246 €
Pulheim 13 km 90 € 230 €
Median Nordrhein-Westfalen–108 €

Alle Städte im Vergleich

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen vom 19.12.1996 i. d. F. der 8. Änderung (Ratsbeschluss 12.12.2022, Amtsblatt 19.12.2022), Stand 12/22
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
12. Dezember 2022
Zuletzt geprüft
28. September 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.