Hundesteuer Leverkusen 2026
In Leverkusen kostet der erste Hund 96 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund sind es 156 €. Für einen gefährlichen Hund werden 600 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Erster Hund96 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen252 €pro Jahr
Gefährlicher Hund600 €pro Jahr
Steuersätze in Leverkusen
| Erster Hund | 96 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 156 € |
| Jeder weitere Hund | 264 € |
| Gefährlicher Hund | 600 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 252 €, drei Hunde 516 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 3 Abs. 2 und 3 LHundG NRW sowie Hunde bestimmter Rassen nach § 10 Abs. 1 LHundG NRW und deren Kreuzungen (§ 3 der Satzung)
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hundehalter mit Aufenthalt bis zwei Monate, deren Hund andernorts versteuert wird
- Erster Hund, der ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, Bl, aG oder H) dient (max. ein Hund je hilfloser Person)
- Erster Hund von Empfängern von Leistungen zum Lebensunterhalt nach SGB XII
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden
- Ein Hund aus dem Tierheim Leverkusen (Tierschutzzentrum Leverkusen e. V.) oder einem anerkannten Leverkusener Tierschutzverein: 36 Monate befreit (Antrag binnen zwei Wochen; gilt auch für gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz- oder Therapiehunde
- 50 % des Satzes für den ersten Hund für einen Jagdhund pro Halter mit Brauchbarkeitsprüfung und Revier in Leverkusen
- 75 % für den ersten Hund bei Empfängern von Leistungen nach SGB II und einkommensmäßig Gleichgestellten
- Keine Ermäßigungen und (außer Tierheim) keine Befreiungen für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Leverkusen anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Leverkusen abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: jährlich zum 1. Juni
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Leverkusen im Vergleich
Leverkusen liegt 12 € unter dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Leverkusen Platz 55 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Leverkusen | – | 96 € | 252 € |
| Langenfeld (Rheinland) | 9 km | 110 € | 276 € |
| Köln | 11 km | 174 € | 348 € |
| Bergisch Gladbach | 11 km | 120 € | 240 € |
| Dormagen | 12 km | 106 € | 246 € |
| Pulheim | 13 km | 90 € | 230 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Leverkusen vom 19.12.1996 i. d. F. der 8. Änderung (Ratsbeschluss 12.12.2022, Amtsblatt 19.12.2022), Stand 12/22
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 12. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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