Hundesteuer Köln 2026
In Köln kostet der erste Hund 174 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2026.
Erster Hund174 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen348 €pro Jahr
Steuersätze in Köln
| Erster Hund | 174 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 174 € |
| Jeder weitere Hund | 174 € |
| Gefährlicher Hund | kein erhöhter Satz |
Zusammen kosten zwei Hunde 348 €, drei Hunde 522 € im Jahr.
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Assistenzhunde i. S. d. § 12e Abs. 3 BGG (Nachweis über Hilfsmittelanerkennung nach § 33 SGB V oder Ausweis nach AHundV)
- Rettungshunde, die regelmäßig bei einer staatlich anerkannten bzw. im Katastrophenschutz tätigen Hilfsorganisation eingesetzt sind und eine von der Stadt anerkannte Prüfung abgelegt haben
- Hunde unmittelbar aus den Tierheimen Köln-Dellbrück, Köln-Zollstock oder Köln-Ostheim: erste 24 Monate; bei Übernahme ab 8 Jahren bis zum Lebensende
Ermäßigt wird
- Auf 60 € jährlich für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt (3. Kapitel SGB XII) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (4. Kapitel SGB XII), nur für einen Hund, jeweils für 36 Monate (verlängerbar)
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 4 Wochen bei der Stadt anmelden.
- Hund in Köln anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Köln abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 1. April und 1. Oktober (je die Hälfte des Jahresbetrags)
- Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Köln im Vergleich
Köln liegt 66 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten steht Köln auf Platz 197 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Köln | – | 174 € | 348 € |
| Hürth | 10 km | 100 € | 264 € |
| Frechen | 11 km | 96 € | 240 € |
| Leverkusen | 11 km | 96 € | 252 € |
| Pulheim | 13 km | 90 € | 230 € |
| Bergisch Gladbach | 14 km | 120 € | 240 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der 5. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 17.12.2025 (Ratsbeschluss 16.12.2025, bekannt gemacht 18.12.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 17. Dezember 2025
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
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