Hundesteuer Burscheid 2026

In Burscheid richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 93 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 114 €, zusammen 228 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 132 €. Für einen gefährlichen Hund werden 680 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2018.

Bei behördlicher Befreiung vom Maulkorbzwang kann auf Antrag der erhöhte Steuersatz für gefährliche Hunde entfallen.

Ein Hund93 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen228 €pro Jahr
Gefährlicher Hund680 €pro Jahr

Steuersätze in Burscheid

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2018
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund93 €93 €
2 Hunde114 €228 €
3 oder mehr Hunde132 €396 € (bei 3)
Gefährlicher Hund680 €

Wichtig: In Burscheid gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: auf Angriffslust oder Schärfe gezüchtete oder entsprechend ausgebildete Hunde, nach amtstierärztlichem Gutachten bissige Hunde, Menschen gefahrdrohend anspringende oder unkontrolliert Tiere hetzende oder reißende Hunde; insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen. Bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden 852 € je Hund; auf Antrag Befreiung vom erhöhten Satz bei behördlicher Befreiung vom Maulkorbzwang.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Burscheid?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 93 € 930 €
2 Hunde 228 € 2.280 €
3 Hunde 396 € 3.960 €
1 gefährlicher Hund 680 € 6.800 €

In Burscheid zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Burscheid: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen binnen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats bei der Stadt Burscheid an. Hund in Burscheid anmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Burscheid gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim einer Kommune im Rheinisch-Bergischen Kreis oder der Stadt Leverkusen: ein Jahr ab dem Monat der Übernahme; nicht für gefährliche Hunde
    • Von einem in Burscheid ansässigen, anerkannten und gemeinnützigen Tierschutzverein in Pflegestellen vermittelte Hunde: ein Jahr; nicht für gefährliche Hunde
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 93 € im Jahr. Fällig: Jährlich am 01.07. mit dem Jahresbetrag; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für das anteilige Kalenderjahr.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Burscheid abmelden ↗ (offizielle Seite der Stadt) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monate für bei Ankunft gehaltene, andernorts in Deutschland versteuerte oder steuerbefreite Hunde
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H), für die Gültigkeitsdauer des Schwerbehindertenausweises; nicht für gefährliche Hunde
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in benötigter Anzahl; nicht für gefährliche Hunde
  • Hunde aus einem Tierheim einer Kommune im Rheinisch-Bergischen Kreis oder der Stadt Leverkusen: ein Jahr ab dem Monat der Übernahme; nicht für gefährliche Hunde
  • Von einem in Burscheid ansässigen, anerkannten und gemeinnützigen Tierschutzverein in Pflegestellen vermittelte Hunde: ein Jahr; nicht für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde für Gebäude mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt; nicht für gefährliche Hunde
  • 50 % für eingesetzte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit anerkannter Prüfung; nicht für gefährliche Hunde
  • 50 % für nicht gewerblich genutzte Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung und mindestens 25 Einsatzstunden jährlich für soziale und therapeutische Zwecke; Nachweis bis 30.11., rückwirkende Erstattung; nicht für gefährliche Hunde
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt; nicht für gefährliche Hunde
  • 50 % für Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie einkommensmäßig Gleichstehende, nur für den ersten Hund; nicht für gefährliche Hunde
  • Befreiung vom erhöhten Steuersatz für gefährliche Hunde auf Antrag bei behördlich erteilter Befreiung vom Maulkorbzwang

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Burscheid im Vergleich

Burscheid liegt 3 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Burscheid Platz 99 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Burscheid Platz 358 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Burscheid–93 €228 €
Leichlingen (Rheinland) 7 km 125 € 270 €
Wermelskirchen 9 km 104 € 240 €
Solingen 10 km 151,20 € 348 €
Bergisch Gladbach 10 km 120 € 240 €
Leverkusen 11 km 96 € 252 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Burscheid

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Burscheid für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Burscheid 228 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 114 €.

Gibt es in Burscheid einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Burscheid 680 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 93 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Burscheid anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Burscheid innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen binnen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Burscheid befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Burscheid gilt: Hunde aus einem Tierheim einer Kommune im Rheinisch-Bergischen Kreis oder der Stadt Leverkusen: ein Jahr ab dem Monat der Übernahme; nicht für gefährliche Hunde; Von einem in Burscheid ansässigen, anerkannten und gemeinnützigen Tierschutzverein in Pflegestellen vermittelte Hunde: ein Jahr; nicht für gefährliche Hunde.

Wann ist die Hundesteuer in Burscheid fällig?

Die Hundesteuersatzung von Burscheid nennt als Fälligkeit: Jährlich am 01.07. mit dem Jahresbetrag; erstmalig einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für das anteilige Kalenderjahr.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Stadt Burscheid vom 23.11.2017, Ratsbeschluss vom 16.11.2017, in Kraft seit 01.01.2018 (Ortsrechtsverzeichnis Nr. 19)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
23. November 2017
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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