Hundesteuer Bergisch Gladbach 2026
In Bergisch Gladbach kostet der erste Hund 120 € Hundesteuer im Jahr. Für den zweiten Hund gilt derselbe Satz. Für einen gefährlichen Hund werden 700 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2023.
Steuersätze in Bergisch Gladbach
| Erster Hund | 120 € |
|---|---|
| Zweiter Hund | 120 € |
| Jeder weitere Hund | 120 € |
| Gefährlicher Hund | 700 € |
Zusammen kosten zwei Hunde 240 €, drei Hunde 360 € im Jahr.
Als gefährlich gilt: § 2 Abs. 3-5: Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu und deren Kreuzungen sowie im Einzelfall von der Behörde als gefährlich festgestellte Hunde; keine Befreiung oder Ermäßigung
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe schwerbehinderter Personen mit Merkzeichen B, BL, GL, TBL, aG oder H dienen (Assistenzhunde im Einzelfall)
- Personen mit Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII), sofern nur ein Hund gehalten wird
- Therapiehunde mit VDH-anerkannter Therapie- oder Begleithundeprüfung im nicht gewerblichen Einsatz
- Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, deren Hunde andernorts versteuert werden
Ermäßigt wird
- 50 % für Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung
- 50 % für Personen mit Leistungen nach §§ 19-27 SGB II (Bürgergeld), sofern nur ein Hund gehalten wird
Anmelden, abmelden, bezahlen
- Einen neuen Hund müssen Sie innerhalb von 1 Monat bei der Stadt anmelden.
- Hund in Bergisch Gladbach anmelden (offizielle Seite)
- Hund in Bergisch Gladbach abmelden (offizielle Seite)
- Fällig: halbjährlich zum 01.03. und 01.09. mit der Hälfte des Jahresbetrages
- Bergisch Gladbach gibt keine Hundesteuermarke aus.
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2 – kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Bergisch Gladbach im Vergleich
Bergisch Gladbach liegt 12 € über dem Median der 79 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (108 €). Unter allen 200 erfassten Städten teilt sich Bergisch Gladbach Platz 118 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 108 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Bergisch Gladbach | – | 120 € | 240 € |
| Leverkusen | 11 km | 96 € | 252 € |
| Köln | 14 km | 174 € | 348 € |
| Langenfeld (Rheinland) | 18 km | 110 € | 276 € |
| Troisdorf | 20 km | 120 € | 300 € |
| Solingen | 20 km | 151,20 € | 348 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 108 € |
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Bergisch Gladbach vom 14.12.2022 (Ratsbeschluss 13.12.2022)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 14. Dezember 2022
- Zuletzt geprüft
- 28. September 2026
Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Schreiben Sie an info@lutec-solutions.com.