Hundesteuer Monheim am Rhein 2026

In Monheim am Rhein richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 144 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 168 €, zusammen 336 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 192 €. Für einen gefährlichen Hund werden 1.440 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2025.

Hunde aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein sind auf Antrag ein Jahr lang steuerfrei.

Ein Hund144 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen336 €pro Jahr
Gefährlicher Hund1.440 €pro Jahr

Steuersätze in Monheim am Rhein

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2025
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund144 €144 €
2 Hunde168 €336 €
3 oder mehr Hunde192 €576 € (bei 3)
Gefährlicher Hund1.440 €

Wichtig: In Monheim am Rhein gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen nach §§ 3 und 10 LHundG NRW, außer bei Befreiung von Maulkorb- und Anleinpflicht

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Monheim am Rhein?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 144 € 1.440 €
2 Hunde 336 € 3.360 €
3 Hunde 576 € 5.760 €
1 gefährlicher Hund 1.440 € 14.400 €

In Monheim am Rhein zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Monheim am Rhein: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Monheim am Rhein an. Hund in Monheim am Rhein anmelden (offizielle Seite der Stadt)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Monheim am Rhein gilt:
    • Hunde unmittelbar aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein: 1 Jahr befreit (auf Antrag)
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 144 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. je ein Viertel; auf Antrag in einer Summe zum 01.07.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Monheim am Rhein abmelden (offizielle Seite der Stadt)

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Personen mit Aufenthalt bis zwei Monate, wenn der Hund anderswo in Deutschland versteuert oder befreit ist
  • Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H, auf Antrag)
  • Hunde unmittelbar aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein: 1 Jahr befreit (auf Antrag)
  • Geprüfte Rettungshunde einer Rettungs- oder Hilfsorganisation (jährlicher Nachweis)
  • Keine Befreiung für gefährliche Hunde

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
Leinenpflicht
Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
Sachkunde
Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)

Alle Städte in Nordrhein-Westfalen

Monheim am Rhein im Vergleich

Monheim am Rhein liegt 47,50 € über dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Monheim am Rhein Platz 147 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Monheim am Rhein Platz 454 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
StadtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Monheim am Rhein–144 €336 €
Dormagen 3 km 106 € 246 €
Langenfeld (Rheinland) 5 km 110 € 276 €
Hilden 9 km 120 € 300 €
Leichlingen (Rheinland) 9 km 125 € 270 €
Leverkusen 9 km 96 € 252 €
Median Nordrhein-Westfalen–96,50 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Monheim am Rhein

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Monheim am Rhein für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Monheim am Rhein 336 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 168 €.

Gibt es in Monheim am Rhein einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Monheim am Rhein 1.440 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 144 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Monheim am Rhein anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Monheim am Rhein innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Monheim am Rhein befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Monheim am Rhein gilt: Hunde unmittelbar aus einem Tierheim oder von einem gemeinnützigen Tierschutzverein: 1 Jahr befreit (auf Antrag).

Wann ist die Hundesteuer in Monheim am Rhein fällig?

Die Hundesteuersatzung von Monheim am Rhein nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. je ein Viertel; auf Antrag in einer Summe zum 01.07.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung für die Stadt Monheim am Rhein vom 25.11.1996, zuletzt geändert durch die 11. Änderungssatzung vom 19.12.2024 (Ortsrecht 20.1, in Kraft ab 01.01.2025)
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
19. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
1. Oktober 2026

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