Hundesteuer Wegberg 2026
Stand: Satzung vom 7. Mai 2025, geprüft am 1. Oktober 2026
In Wegberg richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 122 €, zusammen 244 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 141 €. Für einen gefährlichen Hund werden 650 € fällig.
Bei zwei oder mehr gefährlichen Hunden gilt ein Satz von 850 € je Hund.
Steuersätze in Wegberg
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 90 € |
| 2 Hunde | 122 € | 244 € |
| 3 oder mehr Hunde | 141 € | 423 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 650 € |
Wichtig: In Wegberg gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung: im Einzelfall festgestellte gefährliche Hunde und insbesondere 14 gelistete Rassen (u. a. Pitbull-Terrier, American-Staffordshire-Terrier, Alano, Rottweiler) und deren Kreuzungen
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Wegberg?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 90 € | 900 € |
| 2 Hunde | 244 € | 2.440 € |
| 3 Hunde | 423 € | 4.230 € |
| 1 gefährlicher Hund | 650 € | 6.500 € |
In Wegberg zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Wegberg: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen bei der Stadt Wegberg an. Hund in Wegberg anmelden (offizielle Seite der Stadt)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Wegberg
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 90 € im Jahr. Fällig: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Stadt ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Wegberg abmelden (offizielle Seite der Stadt)
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen dienen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
- Assistenzhunde nach § 12e BGG mit Zertifikat nach § 12g BGG
- Personen, die sich nicht länger als zwei Monate in Wegberg aufhalten, für bereits anderswo versteuerte Hunde
Ermäßigt wird
- 50 % für Hunde zur Bewachung von Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (ein Hund je Gebäude)
- 50 % für geprüfte Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde
- 75 % (Steuer ein Viertel) für Hunde zur Bewachung landwirtschaftlicher Anwesen mehr als 400 m vom bebauten Ortsteil entfernt (ein Hund je Anwesen)
- 50 % für den ersten Hund bei Empfängern von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung nach SGB XII oder Bürgergeld und einkommensmäßig Gleichstehenden; entfällt bei zwei oder mehr Hunden
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht (mind. 500.000 € Personen-/250.000 € sonstige Schäden) für gefährliche Hunde (§ 5 Abs. 5 LHundG NRW), für Hunde bestimmter Rassen (§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 5 Abs. 5) und für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (§ 11 Abs. 2 i.V.m. § 5 Abs. 5). Keine Pflicht für sonstige kleine Hunde.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Zwei Stufen, jeweils einschließlich Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden (Kreuzung = Phänotyp tritt deutlich hervor; im Zweifel Nachweispflicht des Halters, § 3 Abs. 2). (1) § 3 Abs. 2: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier gelten als gefährliche Hunde; Erlaubnis (§ 4) nur bei besonderem privaten oder öffentlichen Interesse (§ 4 Abs. 2), Sachkunde durch amtlichen Tierarzt, Zuverlässigkeit (Führungszeugnis), Chip, Haftpflicht; Leinen- und Maulkorbpflicht, Befreiung auf Antrag nach Verhaltensprüfung (§ 5 Abs. 3); Zucht-/Handelsverbot und Verpaarungsverbot (§ 9). (2) § 10 Abs. 1 'Hunde bestimmter Rassen': Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu: §§ 4 (ohne Abs. 2, also kein besonderes Interesse nötig) bis 8 gelten entsprechend, d.h. Erlaubnis, Leine/Maulkorb mit Befreiungsmöglichkeit; Verhaltensprüfung und Sachkunde auch durch anerkannte Sachverständige. Daneben Einzelfall-Gefährlichkeit nach Beißvorfall u.a. (§ 3 Abs. 3). Ergänzend DVO LHundG NRW (Sachkunde, Anerkennung Sachverständiger).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine landesweite Leinenpflicht. Alle Hunde an der Leine: Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereiche und vergleichbar belebte innerörtliche Straßen/Plätze, umfriedete öffentliche Park-, Garten- und Grünanlagen inkl. Spielplätze (außer ausgewiesene Hundeauslaufbereiche), Versammlungen/Volksfeste/Veranstaltungen, öffentliche Gebäude, Schulen, Kindergärten (§ 2 Abs. 2). Große Hunde (≥40 cm/≥20 kg) innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen angeleint (§ 11 Abs. 6). Gefährliche und § 10-Hunde außerhalb des befriedeten Besitztums Leine und Maulkorb (§ 5 Abs. 2). Im Wald außerhalb von Wegen Leinenpflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Landesforstgesetz NRW. Weitergehende Regeln durch kommunale ordnungsbehördliche Verordnungen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde keine landesrechtliche Sachkunde-, Chip- oder Registerpflicht. Große Hunde (≥40 cm oder ≥20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Zuverlässigkeit, Mikrochip, Haftpflicht (§ 11 Abs. 1-2). Gefährliche und § 10-Hunde: Erlaubnis, Sachkundebescheinigung, Führungszeugnis, Chip, ggf. Verhaltensprüfung (§§ 4-7, 10). Kein zentrales Hunderegister für alle Hunde.
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz - LHundG NRW), Fassung vom 20. September 2016 (geprüft am 28. September 2026)
Wegberg im Vergleich
Wegberg liegt 6,50 € unter dem Median der 162 erfassten Städte in Nordrhein-Westfalen (96,50 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Wegberg Platz 50 von 162 (1 = günstigste). Unter allen 500 erfassten Städten teilt sich Wegberg Platz 193 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 96 €.
| Stadt | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Wegberg | – | 90 € | 244 € |
| Erkelenz | 7 km | 56 € | 196 € |
| Hückelhoven | 10 km | 48 € | 168 € |
| Mönchengladbach | 12 km | 138 € | 331,20 € |
| Viersen | 15 km | 100 € | 240 € |
| Heinsberg | 15 km | 60 € | 168 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96,50 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Wegberg
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Wegberg für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Wegberg 244 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 122 €.
Gibt es in Wegberg einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Wegberg 650 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 90 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Wegberg anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Wegberg innerhalb von 2 Wochen anmelden. Die Stadt bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Wegberg fällig?
Die Hundesteuersatzung von Wegberg nennt als Fälligkeit: vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit einem Viertel des Jahresbetrages.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Stadt Wegberg vom 09.11.2000 in der Fassung der Neunten Änderungssatzung vom 07.05.2025 (in Kraft seit 01.07.2025)
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 7. Mai 2025
- Zuletzt geprüft
- 1. Oktober 2026
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