Hundesteuer Niederkrüchten 2026
Stand: Satzung vom 22. Mai 2019, geprüft am 4. Oktober 2026
In Niederkrüchten richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 80 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 102 €, zusammen 204 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 580 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Juli 2019.
Bei zwei Hunden kostet jeder Hund 102 € jährlich, bei drei oder mehr Hunden jeweils 120 €.
Steuersätze in Niederkrüchten
| Hunde im Haushalt | je Hund | zusammen |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 80 € |
| 2 Hunde | 102 € | 204 € |
| 3 oder mehr Hunde | 120 € | 360 € (bei 3) |
| Gefährlicher Hund | 580 € |
Wichtig: In Niederkrüchten gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.
Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2 der Satzung: auf Angriffslust, Kampfbereitschaft oder Schärfe gezüchtete oder zum Nachteil des Menschen ausgebildete Hunde, bissige, gefahrdrohend anspringende oder unkontrolliert hetzende oder reißende Hunde; insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden
Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Niederkrüchten?
| Hunde | pro Jahr | in 10 Jahren |
|---|---|---|
| 1 Hund | 80 € | 800 € |
| 2 Hunde | 204 € | 2.040 € |
| 3 Hunde | 360 € | 3.600 € |
| 1 gefährlicher Hund | 580 € | 5.800 € |
In Niederkrüchten zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.
Neuer Hund in Niederkrüchten: das ist zu tun
- Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats bei der Gemeinde Niederkrüchten an. Hund in Niederkrüchten anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
- Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
- Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
- Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Niederkrüchten
- Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 80 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit; Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
- Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Niederkrüchten abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden
Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter
Befreiungen und Ermäßigungen
Befreit sind
- Vorübergehender Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
- Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H)
- Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde von Forstbeamten, Angestellten im Privatforstdienst, Berufsjägern, beauftragten Feld- und Forstaufsehern und bestätigten Jagdaufsehern in erforderlicher Anzahl (nicht für gefährliche Hunde)
- Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in erforderlicher Anzahl (nicht für gefährliche Hunde)
Ermäßigt wird
- 50 % für einen erforderlichen Wachhund bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt (nicht für gefährliche Hunde)
- 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung eines anerkannten Vereins oder Verbandes (nicht für gefährliche Hunde)
- 75 % für einen erforderlichen Wachhund auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil entfernt (nicht für gefährliche Hunde)
- 75 % für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Arbeitslosengeld II sowie für einkommensmäßig gleichstehende Personen (nicht für gefährliche Hunde)
Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich
Landesrecht in Nordrhein-Westfalen
- Hundehaftpflicht
- In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
- Listenhunde
- Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
- Leinenpflicht
- Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
- Sachkunde
- Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
- Rechtsgrundlage
- Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)
Niederkrüchten im Vergleich
Niederkrüchten liegt 16 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Niederkrüchten Platz 61 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Niederkrüchten Platz 232 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.
| Ort | Entfernung | 1. Hund | 2 Hunde zusammen |
|---|---|---|---|
| Niederkrüchten | – | 80 € | 204 € |
| Brüggen | 5 km | 78 € | 204 € |
| Wegberg | 8 km | 90 € | 244 € |
| Wassenberg | 12 km | 60 € | 198 € |
| Nettetal | 13 km | 102 € | 252 € |
| Viersen | 14 km | 100 € | 240 € |
| Median Nordrhein-Westfalen | – | 96 € |
Häufige Fragen zur Hundesteuer in Niederkrüchten
Wie viel Hundesteuer zahlt man in Niederkrüchten für zwei Hunde?
Für zwei Hunde zahlen Sie in Niederkrüchten 204 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 102 €.
Gibt es in Niederkrüchten einen höheren Satz für gefährliche Hunde?
Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Niederkrüchten 580 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 80 €.
Bis wann muss ich einen Hund in Niederkrüchten anmelden?
Einen neuen Hund müssen Sie in Niederkrüchten innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen 2 Wochen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten 2 Wochen des Folgemonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.
Wann ist die Hundesteuer in Niederkrüchten fällig?
Die Hundesteuersatzung von Niederkrüchten nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit; Jahreszahlung zum 1. Juli möglich.
Quelle
- Dokument
- Hundesteuersatzung der Gemeinde Niederkrüchten vom 22. Mai 2019
- Art der Quelle
- Satzung der Gemeinde
- Stand der Quelle
- 22. Mai 2019
- Zuletzt geprüft
- 4. Oktober 2026
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