Hundesteuer Brüggen 2026

In Brüggen richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 78 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 102 €, zusammen 204 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 120 €. Für einen gefährlichen Hund werden 660 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2015.

Bei zwei Hunden kostet jeder Hund 102 € jährlich, bei drei oder mehr Hunden jeweils 120 €.

Ein Hund78 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen204 €pro Jahr
Gefährlicher Hund660 €pro Jahr

Steuersätze in Brüggen

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2015
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund78 €78 €
2 Hunde102 €204 €
3 oder mehr Hunde120 €360 € (bei 3)
Gefährlicher Hund660 €

Wichtig: In Brüggen gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Hunde gemäß §§ 3 und 10 LHundG NRW (§ 2 Abs. 2 der Satzung); Schutzdienst- oder Sporthundeausbildung durch private Vereine oder Verbände ohne Konditionierung zum Nachteil des Menschen gilt nicht als Schutzhundausbildung

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Brüggen?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 78 € 780 €
2 Hunde 204 € 2.040 €
3 Hunde 360 € 3.600 €
1 gefährlicher Hund 660 € 6.600 €

In Brüggen zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Brüggen: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Gemeinde Brüggen an. Hund in Brüggen anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Hund aus dem Tierheim? In Brüggen gilt:
    • Hunde aus einem Tierheim oder einer anerkannten Tierauffangstation im Kreis Viersen: erstes Jahr steuerfrei, quartalsweise Berechnung, nicht für gefährliche Hunde
    Alle Befreiungen und Ermäßigungen
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 78 € im Jahr. Fällig: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheides für die zurückliegende Zeit.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Brüggen abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die in einer anderen deutschen Gemeinde versteuert oder steuerbefreit sind
  • Ein Hund ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe Blinder, Tauber oder sonst hilfloser Personen (Merkzeichen B, BL, aG, GL oder H); Eignungsprüfung und bewilligte Kostenübernahme der Ausbildung durch eine Krankenkasse erforderlich, nicht für gefährliche Hunde
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden in der benötigten Anzahl; Eignungsnachweis erforderlich, nicht für gefährliche Hunde
  • Hunde aus einem Tierheim oder einer anerkannten Tierauffangstation im Kreis Viersen: erstes Jahr steuerfrei, quartalsweise Berechnung, nicht für gefährliche Hunde

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für Hunde zu Melde-, Sanitäts- oder Schutzzwecken
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für einen Hund bei Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Arbeitslosengeld II oder einkommensmäßig gleichstehenden Personen
  • Ermäßigungen nur auf Antrag, mit Eignungsnachweis nach § 5 und nicht für gefährliche Hunde

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Brüggen im Vergleich

Brüggen liegt 18 € unter dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Brüggen Platz 53 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Brüggen Platz 219 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Brüggen–78 €204 €
Niederkrüchten 5 km 80 € 204 €
Nettetal 10 km 102 € 252 €
Wegberg 13 km 90 € 244 €
Viersen 14 km 100 € 240 €
Grefrath 15 km 100 € 240 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Brüggen

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Brüggen für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Brüggen 204 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 102 €.

Gibt es in Brüggen einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Brüggen 660 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 78 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Brüggen anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Brüggen innerhalb von 2 Wochen nach Aufnahme; bei eigenen Welpen nach Vollendung des dritten Lebensmonats; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Sind Hunde aus dem Tierheim in Brüggen befreit?

Ja, nach der Hundesteuersatzung von Brüggen gilt: Hunde aus einem Tierheim oder einer anerkannten Tierauffangstation im Kreis Viersen: erstes Jahr steuerfrei, quartalsweise Berechnung, nicht für gefährliche Hunde.

Wann ist die Hundesteuer in Brüggen fällig?

Die Hundesteuersatzung von Brüggen nennt als Fälligkeit: Vierteljährlich am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November zu je einem Viertel; erstmals einen Monat nach Zugang des Bescheides für die zurückliegende Zeit.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Burggemeinde Brüggen vom 15. Dezember 2020
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
15. Dezember 2020
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

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