Hundesteuer Grefrath 2026

In Grefrath richtet sich die Hundesteuer nach der Zahl der Hunde im Haushalt. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Bei zwei Hunden zahlen Sie für jeden 120 €, zusammen 240 €. Ab drei Hunden kostet jeder Hund 140 €. Für einen gefährlichen Hund werden 520 € fällig. Die Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.

Bei zwei Hunden kostet jeder Hund 120 € jährlich, bei drei oder mehr Hunden jeweils 140 €.

Ein Hund100 €pro Jahr
Zwei Hunde zusammen240 €pro Jahr
Gefährlicher Hund520 €pro Jahr

Steuersätze in Grefrath

Hundesteuer pro Jahr, gestaffelt nach Zahl der Hunde im Haushalt, gültig ab 1. Januar 2024
Hunde im Haushaltje Hundzusammen
1 Hund100 €100 €
2 Hunde120 €240 €
3 oder mehr Hunde140 €420 € (bei 3)
Gefährlicher Hund520 €

Wichtig: In Grefrath gilt der Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt für jeden Hund, nicht nur für den zusätzlichen.

Als gefährlich gilt: Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 2: auf Aggressivität gezüchtete oder entsprechend ausgebildete Hunde, nach Gutachten bissige Hunde, gefahrdrohend Menschen anspringende oder unkontrolliert Tiere hetzende, beißende oder reißende Hunde; insbesondere Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Rassen. 520 € je gefährlichem Hund; Normalbesteuerung auf Antrag nach § 2 Abs. 3 möglich.

Was kosten 1, 2 oder 3 Hunde in Grefrath?

Hundesteuer für alle Hunde eines Haushalts zusammen, pro Jahr und über 10 Jahre bei gleichbleibenden Sätzen
Hunde pro Jahr in 10 Jahren
1 Hund 100 € 1.000 €
2 Hunde 240 € 2.400 €
3 Hunde 420 € 4.200 €
1 gefährlicher Hund 520 € 5.200 €

In Grefrath zahlt jeder Hund den Satz für die Zahl der Hunde im Haushalt. Ermäßigungen und Befreiungen sind nicht eingerechnet.

Neuer Hund in Grefrath: das ist zu tun

  1. Hund anmelden. Einen neuen Hund melden Sie innerhalb von 2 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats bei der Gemeinde Grefrath an. Hund in Grefrath anmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde)
  2. Hundesteuermarke. Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Hundesteuermarke.
  3. Hundehaftpflicht. In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nur für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
  4. Chip, Register, Sachkunde. Landesrecht in Nordrhein-Westfalen: Nur für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg): Anzeige bei der Ordnungsbehörde, Sachkundenachweis, Mikrochip und Haftpflichtversicherung. Für kleine Hunde gilt das nicht.
  5. Befreiungen prüfen. Prüfen Sie, ob eine Befreiung oder Ermäßigung für Sie gilt: Befreiungen und Ermäßigungen in Grefrath
  6. Steuer bezahlen. Ein einzelner Hund kostet 100 € im Jahr. Fällig: Erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit, danach vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrags; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich.
  7. Bei Umzug oder Abgabe abmelden. Ziehen Sie weg oder geben Sie den Hund ab, melden Sie ihn bei der Gemeinde ab; am neuen Wohnort melden Sie ihn neu an. Hund in Grefrath abmelden ↗ (offizielle Seite der Gemeinde) Unterlagen, Fristen und Erstattung: Hund abmelden

Alle Schritte und die Regeln aller Bundesländer: Hund anmelden: Checkliste für neue Hundehalter

Befreiungen und Ermäßigungen

Befreit sind

  • Bei Aufenthalt bis zu zwei Monaten: mitgebrachte Hunde, die nachweislich in einer anderen deutschen Kommune versteuert oder steuerbefreit sind
  • Hunde ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfebedürftiger Personen (Merkzeichen B, BL, aG oder H)
  • Nicht zu Erwerbszwecken gehaltene Gebrauchshunde ausschließlich zur Bewachung nicht gewerblich gehaltener Herden, in benötigter Anzahl
  • Für gefährliche Hunde gelten die Befreiungen für Hilfs- und Herdenhunde nur mit Nachweis, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist

Ermäßigt wird

  • 50 % für erforderliche Wachhunde an Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt
  • 50 % für verwendete Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde mit bestandener Prüfung vor Leistungsprüfern eines anerkannten Vereins oder Verbandes
  • 75 % für erforderliche Wachhunde auf landwirtschaftlichen Anwesen mehr als 400 m vom nächsten zusammenhängend bebauten Ortsteil entfernt
  • 50 % für einen Hund bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II sowie für einkommensmäßig gleichgestellte Personen
  • Für gefährliche Hunde Ermäßigungen nach § 4 nur mit Nachweis, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu befürchten ist
  • Normaler Hundesteuersatz auf Antrag für gefährliche Hunde der Nummern 5 bis 14 nach § 2 Abs. 3 bei Nachweis fehlender Gefahr für die öffentliche Sicherheit

Was andere Orte bei Bürgergeld, für Rentner oder Tierheimhunde vorsehen: Hundesteuer-Befreiung und Ermäßigung im Vergleich

Landesrecht in Nordrhein-Westfalen

Hundehaftpflicht
In Nordrhein-Westfalen ist eine Hundehaftpflichtversicherung für bestimmte Hunde vorgeschrieben. Pflicht für gefährliche Hunde, Hunde bestimmter Rassen und große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg (mindestens 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden). Für kleine Hunde, die nicht gelistet sind, gibt es keine landesrechtliche Pflicht.
Listenhunde
Das Land führt eine Rasseliste: Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler, Tosa Inu. Die vier Rassen nach § 3 Abs. 2 und ihre Kreuzungen sind gefährliche Hunde. Im Zweifel muss der Halter nachweisen, dass keine Kreuzung vorliegt. Für die zehn Rassen nach § 10 Abs. 1 und ihre Kreuzungen gelten fast dieselben Pflichten, aber ohne den Nachweis eines besonderen Interesses. Außerdem stellt die Behörde nach Begutachtung durch den amtlichen Tierarzt im Einzelfall fest, dass ein Hund gefährlich ist, etwa nach einem Biss (§ 3 Abs. 3).
Leinenpflicht
Keine allgemeine Leinenpflicht im Land. Alle Hunde sind an der Leine zu führen in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen mit vergleichbarem Publikumsverkehr, in umfriedeten öffentlichen Park-, Garten- und Grünanlagen einschließlich Kinderspielplätzen (außer ausgewiesenen Hundeauslaufbereichen), bei Versammlungen, Volksfesten und Veranstaltungen sowie in öffentlichen Gebäuden, Schulen und Kindergärten (§ 2 Abs. 2 LHundG). Große Hunde sind innerorts auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen anzuleinen (§ 11 Abs. 6). Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden. Ausgenommen sind Jagdhunde bei der Jagd und Polizeihunde (§ 2 Abs. 3 LFoG). Weitere Regeln treffen die Gemeinden per ordnungsbehördlicher Verordnung. Brut- und Setzzeit: Keine landesweite Leinenpflicht für die freie Landschaft. Nur in Europäischen Vogelschutzgebieten ist es vom 1. März bis 31. Juli verboten, Hunde unangeleint zu lassen, bezogen auf die im Schutzzweck genannten Vogelarten (§ 52 Abs. 2 Nr. 5 LNatSchG NRW). Das Land ruft in Pressemitteilungen nur dazu auf, Hunde in dieser Zeit anzuleinen.
Sachkunde
Für kleine Hunde gibt es keine landesrechtliche Sachkundepflicht. Wer einen großen Hund hält, muss die Haltung der Behörde anzeigen und seine Sachkunde nachweisen (§ 11 Abs. 1 und 2). Für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen ist die Sachkundebescheinigung Teil der Erlaubnis. Bei großen Hunden kann die Sachkundebescheinigung auch von anerkannten Sachverständigen oder von den Tierärztekammern benannten Tierärzten kommen (§ 11 Abs. 3).
Rechtsgrundlage
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeshundegesetz, LHundG NRW), Fassung vom 27. September 2016 (geprüft am 1. Oktober 2026)

Alle Orte in Nordrhein-Westfalen

Grefrath im Vergleich

Grefrath liegt 4 € über dem Median der 222 erfassten Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen (96 €). In Nordrhein-Westfalen teilt sich Grefrath Platz 132 von 222 (1 = günstigste). Unter allen 717 erfassten Städten und Gemeinden teilt sich Grefrath Platz 430 (1 = günstigste); der bundesweite Median liegt bei 93 €.

Nächstgelegene erfasste Städte
OrtEntfernung1. Hund2 Hunde zusammen
Grefrath–100 €240 €
Nettetal 6 km 102 € 252 €
Kempen 6 km 100 € 220 €
Viersen 9 km 100 € 240 €
Tönisvorst 11 km 108 € 264 €
Brüggen 15 km 78 € 204 €
Median Nordrhein-Westfalen–96 €

Alle Städte im Vergleich

Häufige Fragen zur Hundesteuer in Grefrath

Wie viel Hundesteuer zahlt man in Grefrath für zwei Hunde?

Für zwei Hunde zahlen Sie in Grefrath 240 € im Jahr: Bei zwei Hunden im Haushalt kostet jeder Hund 120 €.

Gibt es in Grefrath einen höheren Satz für gefährliche Hunde?

Ja. Für einen gefährlichen Hund zahlen Sie in Grefrath 520 € im Jahr, für einen gewöhnlichen ersten Hund 100 €.

Bis wann muss ich einen Hund in Grefrath anmelden?

Einen neuen Hund müssen Sie in Grefrath innerhalb von 2 Wochen; bei Zuzug innerhalb der ersten zwei Wochen des Folgemonats anmelden. Die Gemeinde bietet dafür eine eigene Seite zur Anmeldung an.

Wann ist die Hundesteuer in Grefrath fällig?

Die Hundesteuersatzung von Grefrath nennt als Fälligkeit: Erstmals einen Monat nach Zugang des Festsetzungsbescheides für die zurückliegende Zeit, danach vierteljährlich am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. mit je einem Viertel des Jahresbetrags; Vorauszahlung für das ganze Jahr möglich.

Quelle

Dokument
Hundesteuersatzung der Sport- und Freizeitgemeinde Grefrath vom 12.06.2024 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 10.12.2024
Art der Quelle
Satzung der Gemeinde
Stand der Quelle
10. Dezember 2024
Zuletzt geprüft
4. Oktober 2026

Verbindlich ist allein die Satzung der Gemeinde. Einen Fehler gefunden? Fehler melden